Zuwachs im Sachverständigenwesen
Die Überprüfung von Geldspielgeräten – ein Sachgebiet, das bis vor Kurzem im gesamten Rhein-Main-Gebiet von nur einem Sachverständigen abgedeckt wurde. Mit der öffentlichen Bestellung im Dezember 2024 ist Olaf Biel nun als vereidigter Sachverständiger in genau diesem Bereich tätig und damit der zweite Experte in dieser Region. Der Weg des 63-Jährigen von der ersten Idee, Sachverständiger zu werden, bis zu seiner kürzlichen Ernennung: Im Gespräch mit der IHK-Redaktion gibt er Einblicke in seine bewegte Karriere und die Entwicklung seiner Expertise.
Olaf Biel ist neuer öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Überprüfung von Geldspielgeräten.
„Die EDV-Technik hat in meinem Leben immer eine herausragende Rolle gespielt“, erzählt Biel, der ursprünglich aus Stuttgart stammt und erst vor einigen Jahren in die Brüder-Grimm-Stadt zog. In seiner beruflichen Laufbahn durchlebte er viele Meilensteine der Bürotechnik: beginnend mit der klassischen Schreibmaschine über die aufkommende Großrechentechnik, für die er internationale Service- und Entwicklungsaufgaben übernahm. Doch Ende der 1980er-Jahre verschwanden diese Technologien rasch „wie die Dinosaurier“, wie Biel es treffend beschreibt, und die Welt der Personalcomputer nahm ihren Lauf. In dieser Zeit vertiefte Biel seine Kenntnisse in der Gerätetechnik und war maßgeblich an der Entwicklung von Hard- und Software beteiligt.
Vor mehr als 25 Jahren wechselte er schließlich in den Automotive-Bereich, wo er seitdem an der Entwicklung von Steuergeräten, Reparaturmethoden und Diagnosesystemen für Fahrzeuge arbeitet. „Ich habe mein Leben lang mit Entwicklungsthemen zu tun gehabt, die stets System- und Softwarekomponenten beinhalteten. Daher war die Überprüfung von Geldspielgeräten letztlich keine große Überraschung für mich, sondern eine Erweiterung meines Fachwissens“, erklärt der frischgebackene Sachverständige.
Im beruflichen Umfeld Biels spielt auch seine Frau eine entscheidende Rolle. Sie ist für die steuerliche Bearbeitung von Geldspielgeräten zuständig und beauftragt Sachverständige mit der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung. Denn die Spielverordnung schreibt in § 7 vor, dass ein aufgestelltes Geldspielgerät spätestens 24 Monate nach dem Beginn der Aufstellung auf Übereinstimmung mit der zugelassenen Bauart überprüft werden muss. „Der Aufwand, gerade für kurzfristige Anfragen, einen geeigneten Sachverständigen zu finden, war enorm“, berichtet Biel. Im Rhein-Main-Gebiet gab es bislang nur einen Sachverständigen für dieses Gebiet, bundesweit sind es insgesamt 42 Experten.
IHK-Präsident Oliver Naumann (links) und IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Gunther Quidde (rechts) gratulieren Olaf Biel zu seiner neuen Herausforderung.
„Eines Tages fragte meine Frau mich, ob die Überprüfung von Geldspielgeräten nicht auch etwas für mich wäre“, erinnert sich Biel schmunzelnd. Diese Frage sollte den entscheidenden Impuls für seine neue berufliche Ausrichtung geben. Wie so oft entstehen die besten Ideen bei einem Glas Wein – oder in Biels Fall bei einer Tasse Kaffee. „Ich wusste zwar, dass es Sachverständige gibt, aber der Weg dorthin war mir zunächst nicht ganz klar. Erst nach intensiver Recherche habe ich die gesamte Bandbreite des Sachverständigenwesens für mich entdeckt“, so Biel. Welche Anforderungen stellen sich an einen Sachverständigen? Was sind die zu erwartenden Kosten und Prüfungen? Welche Nachweise müssen erbracht werden? Diese und viele weitere Fragen beschäftigten Biel über anderthalb Jahre – eine lange Zeit, die er intensiv nutzte, um sich auf seine neue Aufgabe vorzubereiten. Dazu gehörten unter anderem das Erlernen des richtigen Verhaltens als Sachverständiger vor Gericht sowie die korrekte Erstellung von Gutachten.
Ein Gutachten kann durchaus sehr komplex und detailliert ausfallen. Privatpersonen, die eine Überprüfung ihrer Geräte anfordern, erhalten nach erfolgreicher Prüfung einen „TÜV-ähnlichen Aufkleber“, erklärt Biel. „Im Falle eines Gerichtsgutachtens ist die Vorgehensweise anders: Die technischen Gegebenheiten müssen hier in allgemein verständlicher Sprache formuliert werden. Zuerst gibt es eine Zusammenfassung, in der die wesentlichen Punkte hervorgehoben werden, danach folgen die detaillierten Erklärungen“, so Biel. Mitte Dezember 2024 war es schließlich so weit: IHK-Präsident Oliver Naumann vereidigte Olaf Biel als öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. „Ich freue mich sehr auf diese neue Herausforderung“, sagt Biel abschließend.
Autorin: Selina Lukas
Veröffentlichung: März 2025
Veröffentlichung: März 2025
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Selina Lukas