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Die Industrie- und Handelskammer Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern stellt auf Antrag die für den Außenwirtschaftsverkehr erforderlichen Ursprungszeugnisse aus.
Der Ursprung einer Ware wird von vielen Drittländern (Länder außerhalb der Europäischen Union) benötigt, die aufgrund dieses Ursprungs unter Umständen Zollvergünstigungen gewähren oder nicht. Nachweis für den Ursprung ist das "Ursprungszeugnis" oder "Certificate of origin".
Die elektronische Variante des Ursprungszeugnisses findet immer größeren Zuspruch. Die IHK informiert über Verfahren, Gebühren und technische Voraussetzungen.