Ausstellung von elektronischen Ursprungszeugnissen

Online-Ursprungszeugnisse und elektronisch bescheinigte Handelsdokumente

Die Behörden vieler Staaten verlangen, dass Waren, die in ihr Hoheitsgebiet eingeführt werden, von Ursprungszeugnissen oder bescheinigten Handelsrechnungen begleitet sind. Allein die IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern stellt pro Jahr ca. 11.000 Ursprungszeugnisse aus. Auch andere dem Außenwirtschaftsverkehr dienende Dokumente, wie Visaanträge und Freiverkehrsbescheinigungen werden von den IHKs bescheinigt.

Ursprungszeugnisse online beantragen

Ursprungszeugnisse können traditionell in Papierform bei Ihrer zuständigen IHK beantragt werden. Seit 2002 gibt es ausserdem die Möglichkeit, Ursprungszeugnisse auch elektronisch zu beantragen. Über ein Formular im Internet ist es möglich, der IHK einen Antrag auf Ausstellung eines Ursprungszeugnisses (digital signiert) zuzuleiten. Daraufhin kann die IHK das Ursprungszeugnis prüfen, bestätigen und zum Ausdruck im Unternehmen freischalten. 

Die Vorteile

Die weiterentwickelte Stufe 2+ des elektronischen Ursprungszeugnisses ermöglicht es, IHK-Siegel und Unterschrift als Bild (Faksimile) einzubetten und im Unternehmen mit auszudrucken.  Ausserdem wird die Sicherheit des Verfahrens damit nochmals erhöht. Dies ist ein maßgeblicher Beitrag der IHK-Organisation zur Vereinfachung von Verwaltungsvorgängen.
Die Vorteile des elektronischen Verfahrens liegen auf der Hand:
  • Der Ausdruck von Ursprungszeugnissen und sonstigen Bescheinigungen erfolgt im Unternehmen.
  • Gleich zwei Postwege oder Botengänge pro Vorgang können eingespart werden.
  • Entscheidungen und Kommentare der IHK erhalten Sie online, notwendige Änderungen kann die IHK gegebenenfalls elektronisch anfordern.
  • Der Bearbeitungsprozess in der IHK wird transparenter. Die Historie der Antragsbearbeitung wird, mit Angabe von Datum und Bearbeiter, tabellarisch dargestellt.
  • Ursprungsnachweise, Rechnungen und andere Dokumente können dem Ursprungszeugnis in elektronischer Form beigefügt werden und so ebenfalls bescheinigt werden.
  • Sie müssen keine Sicherheitsrisiken befürchten. Durch den Einsatz der elektronischen Signatur werden die Daten auf dem Übertragungsweg mit einem elektronischen „Fingerabdruck“ des Antragstellers versehen.
  • Im Benutzerprofil können Voreinstellungen vorgenommen werden, z. B. die Adresse des Exportunternehmens.
Die nach dem Verfahren 2+ ausgestellten Dokumente werden im Ausland anerkannt., Ausnahmen kann es in den Ländern Bahrain, Katar, Kuwait, Irak, Iran und Saudi-Arabien geben. Falls es zu Schwierigkeiten kommen sollte, kann sofort auf die konventionelle Bearbeitung umgestellt werden.
Hinweis: Dokumente für das Auswärtige Amt (vorher Bundesverwaltungsamt) müssen wegen urkundenrechtlicher nationaler Vorschriften konventionell erstellt werden.

Verfahrensablauf

Sie interessieren sich für das eUZ? Nehmen Sie Kontakt mit der für Sie örtlich zuständigen IHK auf, die Ihren Betrieb zur Teilnahme an dem eUZ-Verfahren freischalten kann. Die Teilnahme am elektronischen Verfahren ist freiwillig. Es ist möglich, parallel Dokumente in Papierform und elektronisch zu beantragen. Natürlich muss sichergestellt sein, dass für eine Ware nur einmal ein Ursprungszeugnis oder eine Bescheinigung beantragt wird. Bitte beachten Sie, dass für das elektronische Verfahren Formulare ohne eingedruckte Nummer zu verwenden sind. 
Den Ablauf von der Beantragung eines UZ bis zum Ausdruck im Unternehmen sehen Sie hier als Grafik aufbereitet. Das Verfahren bildet die Beantragung mit der Signaturkarte ab (ist aber auch ohne Signaturkarte möglich).
Eine Kurzübersicht über die wichtigsten Funktionen und Einstellungen finden Sie im eUZweb-Onboard Quickguide der IHK-GfI.
Darüber hinaus können Sie auf der Webseite der IHK-GfI mbH die Videoanleitungen nutzen.

Teilnahme am Verfahren

Gebühren
Es fallen nur die normalen Gebühren für Ursprungszeugnisse in Höhe von 8,00 Euro an. Die zusätzlich entstehenden Kosten für die Pflege und Bereitstellung des elektronischen Verfahrens trägt zurzeit die IHK.
Technische Voraussetzungen
Client
Betriebssystem Windows 7 oder höher
DotNet Framework: DotNet 4.5 oder höher (in Windows 10 bereits enthalten)
Firewall
Freischaltung der folgenden URL(-Muster): https://euzv2.gfi.ihk.de/* https://openid.gfi.ihk.de/*
Signaturausstattung
(optional) – Nutzerkennung
Kartenlesegerät: cyberJack ® RFID standard Cherry SmartTerminal ST-2000U
IHK Signaturkarte (zu beziehen bei der zuständigen IHK)
Nexus Personal ab Version 4.28.0 (aktiver Windows Dienst „Smartcard“ erforderlich)
Drucker
Windows kompatibler Drucker (beidseitiger Druck und verschiedenen Papierschächte können empfehlenswert sein)
Druck- & Signaturclient
Stellt Funktionen zur elektronischen Unterschrift der Anträge bei der Einreichung und dem Ausdruck der ausgestellten Dokumente bereit.
Der Druck- und Signaturclient wird als URL Handler von der Webanwendung aufgerufen und muss vor der Verwendung unter dem Benutzerkonto des Anwenders installiert werden.
Das Installationspaket wird unter der folgenden Adresse zum Download bereitgestellt:
Beantragung der Signaturkarte (optional)
Ihre Signaturausstattung (Signaturkarte und Lesegerät) müssen Sie persönlich bei der IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern beantragen. Bitte wenden Sie sich an Frau Carina Mück, Telefonnummer 06181 / 9290-8521.
 
Weitere Entwicklung
Das Verfahren funktioniert reibungslos. Für rund 80 % der in der IHK Hanau ausgestellten Ursprungszeugnisse wird das elektronische Verfahren angewendet. Die Bescheinigung von Handelsrechnungen ist auf elektronischem Weg ebenfalls möglich.
Alle von der IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern seit dem 1. März 2013 elektronisch ausgestellten Ursprungszeugnisse tragen zusätzlich den Vermerk:
ELECTRONIC CERTIFICATE – DIGITALLY SIGNED
Jeder, dem das Ursprungszeugnis vorliegt, hat die Möglichkeit, dieses auf einfache Weise über das Internet verifizieren zu lassen. Der entsprechende Link findet sich auf dem Ursprungszeugnis. Es genügt die Eingabe der Nummer des Ursprungszeugnisses und des angezeigten Verification Codes.
Sollten weitere Zweifel an der Korrektheit des Inhalts des Ursprungszeugnisses bestehen, können diese in einem zweiten Schritt entweder per Email oder auf dem Postwege an die ausstellende IHK weitergeleitet werden. Auch hier unterstützt das Verifikationsportal.
Weitere Informationen:

Stand: 2023