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Hier erhalten Sie Informationen zur Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer aus EU- und Drittstaaten, Schutzrechte für Arbeitnehmer, Förderung in der Grundsicherung sowie der Einreise per Visum nach Deutschland.
Viele Unternehmer haben zahlreiche Fragen zur Beschäftigung von Schutzsuchenden aus der Ukraine. Hier haben wir die häufigsten Fragen samt Antworten zu diesem Thema zusammengestellt.
Sie würden gerne Flüchtlingen eine Perspektive geben und sie in Ihrem Unternehmen beschäftigen? Mit der Entscheidung, einen Flüchtling im eigenen Betrieb aufzunehmen, tauchen viele Fragen auf. Antworten finden Sie im Leitfaden.
Wir unterstützen die Vermittlung von Geflüchteten in Arbeit und Ausbildung durch zweiwöchige Kompetenzfeststellungen, die unter der fachlichen Aufsicht eines Prüfers unserer Handelskammer durchgeführt werden.
Mit dieser Veranstaltung bringen wir Arbeitgeber und arbeitssuchende Menschen mit ersten Deutschkenntnissen zusammen. Im Gespräch sollen Einstellungsmöglichkeiten im Hamburger Arbeitsmarkt eruiert.
Im Rahmen der Flüchtlingshilfe hat die Handelskammer zahlreiche relevante Akteure als Netzwerkpartner gewinnen können. In ständigem Austausch wird die Integration von Geflüchteten vorangebracht.
Haben Sie im Ausland einen Berufsabschluss erworben und möchten in Deutschland arbeiten? Ihr Berufsabschluss kann offiziell anerkannt werden, sofern Ihr Abschluss im Herkunftsland staatlich anerkannt und mit einem deutschen Beruf vergleichbar ist.
Wir haben ein paar nützliche Links rund um das Thema Zuwanderung zusammengestellt: Bundesregierung, Bundesministerien, öffentliche und private Initiativen, Informationsportale.