Zuwanderung

Berufsabschluss anerkennen lassen

Allgemeines

Haben Sie im Ausland einen Berufsabschluss erworben und möchten in Deutschland arbeiten? Ihr Berufsabschluss kann auf Grundlage des Anerkennungsgesetzes (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz - BQFG) offiziell anerkannt werden, sofern Ihr Abschluss im Herkunftsland staatlich anerkannt und mit einem deutschen Beruf vergleichbar ist.
Den besten Überblick über die Möglichkeiten der Anerkennung von ausländischen Berufen und Hochschulabschlüssen bietet die Internetseite www.anerkennung-in-deutschland.de (Telefon-Hotline 030 1815 1111). Mit dem “Anerkennungs-Finder” finden Sie mit wenigen Klicks die Stelle, die für Ihr Anliegen zuständig ist.

Wo finden Sie weitere Informationen?

  • Antragstellung: Für die Berufe der Industrie, des Handels, der Banken, Versicherungen und Dienstleistungen ist die IHK FOSA (Nürnberg) zuständig. Auf www.ihk-fosa.de finden Sie das Antragsformular, ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen und zum Verfahren, eine Checkliste der notwendigen Unterlagen und eine Liste der Berufe.
  • Beratung: Unsere Handelskammer kann zur Zeit leider keine individuelle Beratung zur Anerkennung von Berufsabschlüssen anbieten. Wenn Sie sich allgemein über Ihre Anerkennungsmöglichkeiten informieren möchten, wenden Sie sich bitte in Hamburg an die Zentrale Anlaufstelle Anerkennung. Dort werden Sie individuell beraten.
  • Eine Beglaubigung der Zeugnisdokumente ist nach den Richtlinien der IHK FOSA nicht notwendig. Die IHK FOSA benötigt lediglich Farbkopien Ihrer Dokumente.
  • Übersetzungen: Alle Unterlagen/Zeugnisse, die Sie bei der IHK FOSA einreichen, müssen von einem vereidigten Übersetzer übersetzt sein. (Ausnahme: Englische Dokumente werden von der IHK FOSA in der Regel akzeptiert). Hier finden Sie eine Datenbank, in der Sie geeignete Übersetzer finden können.
  • Finanzierung: Die Kosten der Antragstellung bei der IHK FOSA werden in vielen Fällen vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit getragen. Wir empfehlen Ihnen, hierzu mit Ihrem Berater Kontakt aufzunehmen. Falls von dort keine Kostenübernahme möglich ist, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung über das Stipendienprogramm der Freien und Hansestadt Hamburg.
Nur für Spätaussiedler
Für Spätaussiedler gibt es alternativ die Möglichkeit, auf Grundlage des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) die Anerkennung des Berufsabschlusses zu beantragen. Für Personen mit Wohnsitz in Hamburg ist unsere Handelskammer zuständig, sofern es sich um einen IHK-Beruf handelt. Bitte verwenden Sie hierfür dieses Antragsformular (PDF-Datei · 97 KB). Der Antrag ist gebührenpflichtig.
Nur für Inhaber eines Berufsabschlusses aus der DDR
Nach Artikel 37 Absatz 3 des Einigungsvertragsgesetzes stehen Prüfungszeugnisse nach der Systematik der Ausbildungsberufe und der Facharbeiterberufe aus der DDR einerseits sowie Abschluss- und Gesellenprüfungen aus der Bundesrepublik Deutschland andererseits im Niveau einander gesetzlich gleich, ohne dass es einer behördlichen Feststellung dieser Gleichstellung bedarf.
Nach Artikel 37 Absatz 1 kann jedoch im Einzelfall auch eine konkrete Gleichstellung mit einem bestimmten Beruf beantragt werden. Bitte verwenden Sie hierfür dieses Antragsformular (PDF-Datei · 96 KB). Der Antrag ist gebührenpflichtig.
Nur für Inhaber eines Berufsabschlusses aus Österreich und Frankreich
Sowohl mit Österreich als auch mit Frankreich bestehen bilaterale Abkommen, die bestimmte österreichische bzw. französische Berufsabschlüsse mit den entsprechenden deutschen Abschlüssen unmittelbar gleichstellen.

English: Recognition of foreign professional qualifications

Would you like to work in Germany but did your vocational training abroad? Since the Recognition Act has come into effect, you can have your certificates assessed and recognized. Unfortunately the Hamburg Chamber of Commerce is not offering specific consultations to single applications.
For more information and further assistance please visit the information portal of the German government:  www.recognition-in-germany.info.

Are you already living in Hamburg? 

In this case you have the additional possibility to contact the „ Zentrale Anlaufstelle Anerkennung ZAA“ within the Hamburg Welcome Portal if you have earned a degree or professional qualification from outside Germany and plan to attend an institution or work in Hamburg, Germany. Consultations regarding the recognition of foreign qualifications can also be given by them in English or other languages.
Further information is provided by IHK FOSA (IHK Foreign Skills Approval). This organisation is in charge for the application of recognition for certain professions.