Immobiliardarlehensvermittler

Formularcenter

Seit dem 21. März 2016 benötigen Sie für die Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen oder entsprechenden entgeltlichen Finanzierungshilfen eine Erlaubnis gemäß § 34i GewO.Sofern Sie als Vermittler tätig werden möchten, müssen Sie den Antrag auf Eintragung im Vermittlerregister ebenfalls stellen. Möchten Sie erst zu einem späteren Zeitpunkt tätig werden, vermerken Sie dieses bitte auf dem Antrag. In Hamburg ist die Handelskammer Hamburg zuständige Stelle für die Erlaubniserteilung und Registrierung.
Beschäftigte, die für den/die Eintragungspflichtige/n bei der Vermittlung oder Beratung von § 34i Abs. 1 GewO mitwirken oder die in leitender Position für diese Tätigkeit verantwortlich sind, sind ebenfalls im Vermittlerregister zu registrieren. Sie müssen sachkundig i .S. d. § 4 ImmVermV sein.
Bitte beachten Sie, dass für natürliche Personen und juristische Personen unterschiedliche Antragsformulare zu verwenden sind.
Sofern sich Änderungen gegenüber den im Vermittlerregister gespeicherten Daten ergeben, ist dies der Handelskammer Hamburg unverzüglich mitzuteilen.

Formulare für das Registrierungsverfahren

Natürliche Personen

(z. B. nicht im Handelsregister eingetragene Einzelunternehmen, eingetragene Kaufleute, geschäftsführungsbefugte Gesellschafter einer Personengesellschaft) nutzen bitte das folgende Formular:

Juristische Personen

(z. B. GmbH, AG, Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)) nutzen bitte das folgende Formular:

Formulare für die Eintragung registrierungspflichtiger Personen in das Vermittlerregister

Bitte nutzen Sie zur Anzeige der bei der Beratung und Vermittlung unmittelbar mitwirkenden Angestellten oder der in leitender Position für diese Tätigkeit verantwortlichen Personen das folgende Formular:
Wenn Sie Ihre bei der Handelskammer Hamburg hinterlegten Daten (Anschrift, Änderung der Geschäftsführung) ändern oder z.B. einen GmbH-Geschäftsführer wegen mangelnder Sachkunde künftig von der Geschäftsführung im Bereich der Immobiliardarlehensvermittlung/-beratung ausschließen möchten, benutzen Sie bitte eines der folgenden Formulare:
Wenn Sie auf Ihre Erlaubnis verzichten und aus dem Vermittlerregister ausgetragen werden möchten, dann füllen Sie bitte folgendes Formular aus:
Formular Verzichtserklärung

Welche Unterlagen müssen den Anträgen beigefügt werden?

Erforderliche Anlagen: Ausgestellt durch:
Polizeiliches Führungszeugnis*
zur Vorlage bei einer Behörde:
(Anschrift; Handelskammer Hamburg,
Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg)
Einwohneramt
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister* zur Vorlage bei einer Behörde
Verbraucherschutzamt
Aktuelle Bescheinigung in Steuersachen (im Original)
Finanzamt
Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung* (Versicherungsbestätigung)
Versicherungsunternehmen
Sachkundenachweis
Bei juristischen Personen: Handelsregister-Auszug
Handelsregister
*Die Unterlagen dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein.
Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde geht uns nach Beantragung im Original zu. Die Bescheinigung in Steuersachen benötigen wir ebenfalls im Original, alle weiteren Unterlagen reichen Sie bitte in Kopie ein.
Hinweis:
Bitte fügen Sie die erforderlichen Anlagen, sofern möglich, den Anträgen bei. Nach Eingang Ihres Antrages melden wir uns bei Ihnen. Sie erhalten dann einen Hinweis auf eventuell noch fehlende Unterlagen. Erst wenn uns alle Unterlagen vorliegen und die Voraussetzungen erfüllt sind, können wir Ihnen die Erlaubnis erteilen und registrieren.

Wohin können Sie die Formulare senden?

Bitte senden Sie die ausgefüllten Formulare entweder per Post oder per E-Mail an die Handelskammer Hamburg.
Die Kontaktdaten lauten:
Handelskammer Hamburg
B I.3b
Adolphsplatz 1
20457 Hamburg
vermittlerregister@hk24.de