Änderung des Geldwäschegesetzes
Achtung: Sämtliche Unternehmen waren aufgefordert bis spätestens zum 31. Dezember 2023 ihre wirtschaftlich Berechtigten aktiv an das Transparenzregister zu melden. Bußgelder können vermieden werden, sofern die Eintragung binnen eines Jahres nach der jeweils gültigen Eintragungsfrist nachgeholt wird.