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Die Handelskammer ist mit dem Erlaubnisverfahren für die Immobiliardarlehensvermittlung und -beratung betraut. Seit dem 22. März 2017 ist die Vermittlung und Beratung nur noch mit Erlaubnis nach § 34 i GewO erlaubt. Hier finden Sie alle notwendigen Informationen.
Hier finden Sie alle Antragsformulare im Zusammenhang mit der Registrierung zur Immobiliardarlehensvermittlung.
Immobiliardarlehensvermittler müssen eine erfolgreich abgelegte Prüfung als "Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK" nachweisen können. Hier geht es zur Onlineanmeldung.