Erlaubnis- und Registrierungsverfahren
Die Handelskammer ist mit dem Erlaubnisverfahren für die Immobiliardarlehensvermittlung und -beratung betraut. Seit dem 22. März 2017 ist die Vermittlung und Beratung nur noch mit Erlaubnis nach § 34 i GewO erlaubt. Hier finden Sie alle notwendigen Informationen.