Sie befinden sich hier
Seit dem 22. Mai 2007 ist für die Versicherungsvermittlung/-beratung eine Erlaubnis und Registrierung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer nach § 34 d/e GewO erforderlich. Hier erhalten Sie alle Informationen zum Erlaubnis- und Registrierungsverfahren.
Hier finden Sie die Formulare für die Beantragung einer Erlaubnis zur Versicherungsvermittlung/-beratung nach § 34d GewO.
In der Sachkundeprüfung müssen die erforderlichen fachspezifischen Produkt- und Beratungskenntnisse nachgewiesen werden.