Wirtschaftsfaktor Vielfalt

Charta der Vielfalt

Die "Charta der Vielfalt" ist ein Bekenntnis zu Fairness und zur Wertschätzung von Menschen im Unternehmen. Mit der Unterzeichnung verpflichten sich Unternehmen und Institutionen, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das frei von Vorurteilen und Ausgrenzung ist. Es soll eine offene Unternehmenskultur etabliert werden, die auf Einbeziehung und gegenseitigem Respekt basiert. Und es geht darum, unterschiedliche Talente in der Belegschaft und im Arbeitsfeld zu erkennen und einzubeziehen – auch, um die Kundschaft optimal bedienen zu können.
Viele Unternehmen und Institutionen, die sich den Zielen verpflichtet fühlen, haben die Charta der Vielfalt unterzeichnet. Seit 2008 gehört auch die Handelskammer Hamburg zu den Unterzeichnern.

Wer kann die Charta unterzeichnen?

Jedes Unternehmen, das sich bereit erklärt, die Grundsätze der Charta zu erfüllen, kann sie unterschreiben. Dies gilt auch für öffentliche Arbeitgeber und andere Organisationen, unabhängig von der Unternehmensgröße, Branche oder Rechtsform.
Insbesondere der Mittelstand sowie kleinere Unternehmen sind eingeladen, die Chancen der Vielfalt für sich zu nutzen. Entscheidend ist hierbei nicht die Einrichtung eines "Diversity Managements", wie es zum Teil viele große Unternehmen gemacht haben, sondern die Stärkung einer offenen Unternehmenskultur in der Vielfalt und Wertschätzung gefördert und gelebt werden. 

Die Charta der Vielfalt umsetzen - was heißt das?

Die Charta der Vielfalt beschreibt sechs Aktionsfelder und gibt damit einen Rahmen vor, in dem Aktivitäten zum Thema Vielfalt begonnen bzw. ergänzt werden können.
  1. Unternehmenskultur - im Hinblick auf Richtlinien und die Verantwortlichkeit der Führung
  2. Personalprozesse - Überprüfung der Prozesse auf Chancengleichheit
  3. Vielfalt und Repräsentation - Erkennen von Vielfalt und Repräsentation
  4. Kommunikation – Vielfalt als Teil der Unternehmenskommunikation
  5. Nachhaltigkeit - im Sinne von Erfolgsmessung und Fortschritt
  6. Einbeziehung der Mitarbeitenden - Einbeziehung aller Betroffenen und Partner

An wen können Sie sich wenden?

Unternehmen, die sich für die Charta der Vielfalt interessieren, können sich an die Geschäftsstelle in Berlin wenden:
Charta der Vielfalt e.V.
Albrechtstraße 22
10117 Berlin
Tel:  030 / 847 120 84 
Fax: 030 / 847 120 86
E-Mail: info@charta-der-vielfalt.de
www.charta-der-vielfalt.de