Personalführung

Beteiligung von Mitarbeitenden

Wo Mitarbeiter:innen zu Teilhabern werden, genießen Unternehmen handfeste Wettbewerbsvorteile. Dennoch nutzen deutsche Firmen dieses flexible und vielseitige Instrument wesentlich seltener als ihre europäischen Konkurrenten. Der Grund dafür ist meistens mangelnde Information. Dabei gibt es viele Möglichkeiten, Mitarbeiter:innen zu Mitunternehmern zu machen. Die positiven Auswirkungen sind offenkundig und belegt. Mitarbeiterbeteiligungen steigern die Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen sollten daher darüber nachdenken, ihre Mitarbeiter:innen teilhaben zu lassen. Damit kann das Potential ihrer Belegschaft besser zu genutzt werden. Sowohl das Unternehmen als auch die Mitarbeiter:innen können von einer Beteiligung profitieren.

Mitarbeiterbeteiligungen

  • stärken die Motivation, die Leistungsbereitschaft und das Engagement der Mitarbeiter:innen;
  • erhöhen die Identifikation der Mitarbeiter:innen mit dem Unternehmen;
  • regen ein unternehmerisches Denken an, schärfen das Bewusstsein für Kosten und Verbesserungen in Betriebsabläufen;
  • fördern das Verständnis der Belegschaft für wirtschaftlich begründete Maßnahmen und Veränderungsprozesse;
  • sorgen für flexiblere Lohn- und Gehaltsstrukturen;
  • ermöglichen eine teilweise bankenunabhängige Finanzierung;
  • verbessern die Eigenkapitalbasis;
  • sichern die Liquidität;
  • unterstützen die Gewinnung und Bindung von qualifizierten Fach- und Führungskräften.
Aus Sicht der Belegschaft ermöglicht eine Mitarbeiterbeteiligung eine Teilhabe am Erfolg des Unternehmens, d.h. eine Option auf zusätzliche Einkünfte. Es besteht die Möglichkeit von gesetzlichen Vergünstigungen durch das Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz zu profitieren. Eine Verlustbeteiligung kann ausgeschlossen werden und ist auf die Summe der Einlage beschränkt.
Eine Mitarbeiterbeteiligung ist in unterschiedlichen Formen denkbar und bietet individuelle Gestaltungsmöglichkeiten, die den Bedürfnissen des Unternehmens und seiner Mitarbeiter angepasst werden können. Eine Mitarbeiterbeteiligung ist sowohl aus Sicht des Unternehmens als auch aus Sicht der Belegschaft freiwillig.
Zu unterscheiden ist zwischen einer Erfolgsbeteiligung und einer Kapitalbeteiligung. Einzelne oder alle Mitarbeiter:innen können durch einen Bonus am Erfolg des Unternehmens teilhaben. Die Sonderzahlungen werden häufig an betriebswirtschaftlichen Kenngrößen, z.B. dem Gewinn oder der Umsatzrendite, ausgerichtet und können gegebenenfalls auch von individuellen Zielvereinbarungen oder Leistungsbeurteilungen abhängig gemacht werden.
Eine Mitarbeiterkapitalbeteiligung kann auf unterschiedlichen Wegen realisiert werden. Möglich ist
  • die Eigenkapitalbeteiligung über Belegschaftsaktien oder GmbH-Anteile,
  • die Mischkapitalbeteiligung via Stille Gesellschaft oder Genussrechte,
  • die Fremdkapitalbeteiligung über Mitarbeiterdarlehen oder Mitarbeiterschuldverschreibung,
  • die überbetriebliche Mitarbeiterbeteiligung, z.B. über Fonds.
Alle Beteiligungsformen bieten aus Unternehmersicht Vor- und Nachteile. Besonders häufig wird eine mezzanine Beteiligung, d.h. eine Mischform zwischen Eigen- und Fremdkapitalbeteiligung, über Genussrechte oder eine stille Beteiligung gewählt. Sie bietet mehr Flexibilität als eine Beteiligung durch Belegschaftsaktien oder GmbH-Anteile, die zwingenden gesetzlichen Regelungen unterliegen. Eine mezzanine Beteiligungsform kann unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens eingeführt werden und muss nicht ins Handelsregister eingetragen werden.
Die stille Gesellschaft ist im Handelsgesetzbuch geregelt. Die Fachkräfte erbringen eine Kapitaleinlage, die sie als stille Gesellschafter zur Teilhabe am Gewinn des Unternehmens berechtigen. Eine Verlustbeteiligung ist ebenfalls möglich. Sie kann aber ausdrücklich ausgeschlossen werden. Die Haftung der Mitarbeiter:innen ist auf die Höhe ihrer Einlage begrenzt. Ein stiller Gesellschafter hat nicht dieselben Rechte und Pflichten wie ein „echter“ Gesellschafter. Die Mitarbeiter:innen haben als stiller Gesellschafter zwar Informations- und Kontrollrechte, sind jedoch nicht an der Geschäftsführung beteiligt, d.h. sie haben grundsätzlich kein Mitspracherecht. Das von der Belegschft zur Verfügung gestellte Kapital hat je nach Ausgestaltung eher Eigenkapital- oder Fremdkapitalcharakter. Das Kapital wird in der Regel erfolgsabhängig verzinst und zum Nennwert nach 3 – 10 Jahren zurückgezahlt. Eine Wertsteigerung des Unternehmens wird nicht berücksichtigt.
Als Gegenleistung für die Bereitstellung von Kapital können Mitarbeiter:innen auch Genussrechte erhalten. Die Belegschaft wird jährlich am Gewinn des Unternehmens beteiligt. Da sie anders als bei der stillen Gesellschaft nicht Gesellschafter werden, haben sie keine Mitgliedschaftsrechte, wie z.B. Informations- oder Kontrollrechte. Wenn das Personal zugleich am Verlust der Gesellschaft beteiligt wird und eine langfristige Überlassung vereinbart ist, können Genussrechte Eigenkapitalcharakter haben.
Im Rahmen des Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetzes hat der Gesetzgeber die steuerliche Förderung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen ausgeweitet. Die Arbeitgeber können ihren Personal jeweils einen Betrag bis 360 € pro Jahr steuer- und sozialabgabefrei überlassen. Sofern diese Summe nicht ausgeschöpft wird, können die Mitarbeiter:innen die Differenz selbst im Wege der Entgeltumwandlung steuerfrei einbringen. Zudem können Mitarbeiter:innen eine Kapitalbeteiligung auch mit vermögenswirksamen Leistungen finanzieren.
Um von der staatlichen Förderung zu profitieren, muss der Arbeitgeber allerdings eine Reihe von Vorschriften beachten. Aufgrund des Gleichbehandlungsgebots ist es u.a. erforderlich, allen Mitarbeitern eine Beteiligung anzubieten. Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz.
Auch in Zeiten von finanzieller Unsicherheit oder auch bei der Suche eines geeigneten Nachfolgers liegt eine große Chance für mehr Mitarbeiterbeteiligung. Wenn Arbeitnehmer neben ihrem individuellen Engagement einen finanziellen Beitrag leisten, spricht viel dafür, ihnen im Gegenzug eine Beteiligung am Unternehmen einzuräumen. So können sie vom nächsten Aufschwung profitieren.
Neben der zusätzlichen Liquidität bietet die Mitarbeiterbeteiligung die Chance, Themen wie Unternehmensnachfolge oder Übertragung von Verantwortung zu behandeln.

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