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Sie möchten sich beruflich selbständig machen und wissen nicht, ob Sie damit einen Gewerbebetrieb gründen oder als Freiberufler tätig werden? Hier finden Sie die Abgrenzungskriterien sowie typische Berufe, die zu gewerblicher oder freiberuflicher Tätigkeit zählen.
Gewerbebetriebe unterliegen der Gewerbesteuer. Grundlegende Fragen zur Gewerbesteuer, zum Beispiel Bemessungsgrundlage, Steuerschuld bei Personen- und Kapitalunternehmen, Fälligkeit und Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer werden hier beantwortet.
Die vorliegende Übersicht über die Realsteuern und die Realsteuerhebesätze in Hamburg samt Erläuterungen zu den Realsteuern (Grundsteuer und Gewerbesteuer) soll dazu beitragen, mehr Transparenz über die kommunalen Steuern in den Gemeinden zu schaffen.
Die Gemeinden erheben eine Gewerbesteuer. Sie legen dafür einen Gewerbesteuerhebesatz fest, der für alle in der Gemeinde vorhandenen Unternehmen gleich sein und mindestens 200 Prozent betragen muss. Hier finden Sie die aktuellen Gewerbesteuerhebesätze in der Metropolregion Hamburg.
Der Grunderwerbsteuersatz liegt in Hamburg bei 4,5 %. Seit 2006 haben die Bundesländer die Möglichkeit, den Grunderwerbsteuersatz frei zu wählen und somit von den bundeseinheitlich vorgesehenen 3,5 % abzuweichen.
Hier finden Sie die Grundsteuerhebesätze in der Metropolregion Hamburg in Prozent sowie die Einwohnerzahlen der jeweiligen Gemeinden.
Seit 2013 erhebt Hamburg eine Kultur- und Tourismustaxe für entgeltliche Übernachtungen. Die Differenzierung zwischen privat und beruflich veranlassten Übernachtungen wurde nun zum 1. Januar 2023 aufgehoben. Darüber und über weitere Änderungen informieren wir Sie auf unserem Merkblatt.
Die Änderungen des Hamburgischen Spielvergnügungsteuergesetz vom 6. Oktober 2006 sind am 13. Oktober 2006 in Kraft getreten. Ein Merkblatt der Finanzverwaltung sowie ein Muster der amtlichen Vordrucke finden Sie hier.