Grunderwerbsteuer in Hamburg

Die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg hat im Dezember 2008 das Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer vom 16. Dezember 2008 beschlossen, das im Hamburgischen Gesetzesblatt am 23. Dezember 2008 veröffentlicht worden ist. Der Grunderwerbsteuersatz ist seit dem von 3,5 Prozent auf 4,5 Prozent (ab 1. Januar 2009) und schließlich auf 5,5 Prozent (ab 1. Januar 2022) angehoben worden.
Nach dem Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) sind Unternehmen von der Grunderwerbsteuer betroffen in Fällen von
  • Kauf,
  • Umwandlung,
  • Verschmelzung oder
  • Betriebsaufspaltung von Gesellschaften mit Grundbesitz.
Erwirbt eine GmbH Grundvermögen, so fällt einmalig Grunderwerbsteuer an. Bemessungsgrundlage ist der gezahlte Kaufpreis beziehungsweise die erbrachte Gegenleistung multipliziert mit dem Steuersatz.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige IHK. Welche IHK für Sie zuständig ist, können Sie über den IHK-Finder ermitteln.
Trotz sorgfältiger Prüfung können wir für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr übernehmen. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an das für Sie zuständige Finanzamt.
Stand: Juni 2025