Realsteueratlas Hamburg

Aufkommen und Hebesätze von Gewerbe- und Grundsteuern

Umfang und Bedeutung der Realsteuern

Realsteuern sind gemäß § 3 Absatz 2 Abgabenordnung (AO) die Grundsteuer und die Gewerbesteuer.
Nach § 2 Grundsteuergesetz (GrdStG) unterteilt sich die Grundsteuer in die Grundsteuer A, die von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben erhoben wird, und die Grundsteuer B, die auf sonstigen Grundstücken lastet.
Das Aufkommen aus diesen Realsteuern steht den Gemeinden zu und stellt deren wichtigste Finanzierungsquelle dar.
Das Realsteueraufkommen in der Bundesrepublik Deutschland betrug insgesamt 85,515 Milliarden Euro im Jahr 2022.
Jahr Gewerbesteuer Grundsteuer A Grundsteuer B
Steueraufkommen in Mrd. Euro
2008
41,090
0,354
10,447
2009
32,450
0,355
10,587
2010
35,737
0,360
10,956
2011
40,452
0,367
11,306
2012
42,293
0,373
11,609
2013
43,037
0,378
11,987
2014
43,789
0,382
12,313
2015
45,738
0,392
12,818
2016
50,103
0,393
13,257
2017
52,869
0,402
13,557
2018
55,844
0,404
13,796
2019
55,373
0,405
14,033
2020
45,303
0,408
14,265
2021
61,114
0,411
14,572
2022
70,238
0,412
14,865

Gewerbesteuer

Jeder im Inland betriebene Gewerbebetrieb unterliegt der Gewerbesteuer. Die Gemeinden sind berechtigt, von jedem Gewerbebetrieb diese Steuer als Gemeindesteuer zu erheben. Informationen hierzu in dem Merkblatt zur Gewerbesteuer (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 113 KB).

Grundsteuer

Die Grundsteuer ist, ebenso wie die Gewerbesteuer, eine Gemeindesteuer, das heißt sie wird von den Gemeinden erhoben. Die Grundsteuer ist im Grundsteuergesetz geregelt. Daneben findet für die Bewertung des Grundstücks das Bewertungsgesetz Anwendung.
Bei der Erhebung der Grundsteuer sind die folgenden zwei Arten zu unterscheiden:
  • Grundsteuer A : Steuergegenstand ist das land- und forstwirtschaftliche Vermögen
  • Grundsteuer B : Steuergegenstand sind alle bebauten oder bebaubaren Grundstücke (zum Beispiel Grund und Boden, Gebäude, Wohnungseigentum)
Lesen Sie dazu auch unser Merkblatt zur Grundsteuer.

Realsteueraufkommen und Entwicklung der Realsteuerhebesätze in Hamburg

Das Realsteueraufkommen in der Freien und Hansestadt Hamburg betrug insgesamt 3,561 Milliarden Euro im Jahr 2022. Davon entfielen auf die Gewerbesteuer 3,060 Milliarden Euro und auf die Grundsteuer B 0,501 Milliarden Euro. Auf die Grundsteuer A entfielen 649 Tausend Euro.
Jahre
Gewerbesteuer
Grundsteuer A
Grundsteuer B
1997
470
225
490
1998
470
225
490
1999
470
225
490
2000
470
225
490
2001
470
225
490
2002
470
225
490
2003
470
225
490
2004
470
225
520
2005
470
225
540
2006
470
225
540
2007
470
225
540
2008
470
225
540
2009
470
225
540
2010
470
225
540
2011
470
225
540
2012
470
225
540
2013
470
225
540
2014
470
225
540
2015
470
225
540
2016
470
225
540
2017
470
225
540
2018
470
225
540
2019
470
225
540
2020
470
225
540
2021
470
225
540
2022
470
225
540
2023
470
225
540
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige IHK. Welche IHK für Ihr Unternehmen zuständig ist, können Sie mit dem IHK-Finder ermitteln.
Trotz sorgfältiger Prüfung können wir für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr übernehmen. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an das für Sie zuständige Finanzamt.
Stand: Januar 2024