Nr. 117955
Fachwissen

Schutzrechte

Gewerbliche Schutzrechte gewähren ein zeitlich begrenztes Monopolrecht, welche den Inhaber vor Nachahmung schützen. Dieser Schutz ist erforderlich, weil generell das Prinzip der Nachahmungsfreiheit gilt.
So erhält beispielsweise ein Erfinder, der ein Patent anmeldet, ein vorübergehendes Monopol für die gewerbliche Nutzung der Erfindung. Damit hat er die Möglichkeit, eine Alleinstellung am Markt zu erwerben und die hohen Entwicklungskosten wieder hereinzuholen. Andererseits wird durch die Veröffentlichung verhindert, dass der technische Fortschritt durch Geheimhaltung gebremst wird.
Gewerbliche Schutzrechte sollen letztlich die Innovation und Kreativität in einer Volkswirtschaft fördern.