Markenschutz

Marke

Eine Marke dient der Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens. Als Marke eingetragen werden können Zeichen, die geeignet sind, die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden.
Das können zum Beispiel Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen aber auch Farben und Hörzeichen sein. Um Konflikte mit Markeninhabern zu vermeiden, sollten Sie vor der Anmeldung Ihrer Marke eine Markenrecherche durchführen. Ein Markenmonitoring liefert Ihnen aktuelle Informationen für Ihr Markenmanagement.
Am 14. Januar 2019 ist das Markenrechtsmodernisierungs­gesetz (MaMoG) und damit die Novellierung des Markengesetzes (MarkenG) in Kraft getreten.

Die Änderungen betreffen:
  1. Wegfall der grafischen Darstellbarkeit - Bestimmbarkeit und neue Markenformen
  2. Die nationale Gewährleistungsmarke
  3. Umbenennung und Gebühr: aus dem Löschungsverfahren wird das Verfalls- bzw. Nichtigkeitsverfahren
  4. Neue absolute Schutzhindernisse im Markengesetz
  5. Eintragung von Lizenzen bzw. Lizenz- oder Veräußerungsbereitschaft im Register
  6. Änderungen bei Schutzdauer und Verlängerungen
  7. Umklassifizierung entfällt
  8. Änderungen im Widerspruchsverfahren

Schutzvoraussetzungen - ist Ihre Marke schutzfähig?

Markenschutz in Deutschland entsteht z. B. durch Eintragung in das Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA). Dafür muss eine Marke angemeldet werden. Wenn das DPMA die Schutzfähigkeit der Marke feststellt, wird diese eingetragen.
Die Unterscheidungskraft der Marke ist eine Schutzvoraussetzung für die Eintragung in das Markenregister. Neben mangelnder Unterscheidungskraft sind beschreibende Angaben (z.B. Brille für ein Optikergeschäft) und Gattungsbezeichnungen (z.B. Bäcker, Fleischer oder Optiker) eintragungshinderlich. Diese Bezeichnungen müssen zugunsten der Mitbewerber frei verfügbar sein. Ebenfalls dürfen Hoheitszeichen und irreführende Angaben nicht verwendet werden. Der Schutz gilt nur für die bei der Anmeldung angegebenen Waren und Dienstleistungen, die Bezeichnung ist nicht generell geschützt. Die Schutzdauer für eine Marke beträgt 10 Jahre, wobei dieser zeitliche Schutz beliebig oft verlängert werden kann.
Um bei einer Markenneuanmeldung eine Verwechslungsgefahr und damit Konflikte mit Markeninhabern zu vermeiden, sollten vorab bestehende ältere Markenrechte recherchiert werden. Denn das Deutsche Patent- und Markenamt führt beim Anmeldeverfahren keine entsprechende Prüfung durch. Verwechslungsgefahr besteht immer dann, wenn eine identische oder ähnliche Marke für identische oder ähnliche Waren und Dienstleistungen bereits geschützt ist. Markenrecherchen können im IPC Innovations- und Patent-Centrum der Handelskammer Hamburg durchgeführt werden.
Eine beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragene Marke entfaltet ihren Schutz ausschließlich für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Wenn Sie Ihre Marke international schützen möchten, können Sie zum Beispiel eine EU-weit gültige Marke oder eine IR-Marke anmelden.

Verfahren - vom Antrag bis zur Markenprüfung

Voraussetzung für den Schutz einer Marke in Deutschland ist die Vorlage eines entsprechenden Antrags beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Hierzu sollte das vom DPMA herausgegebene Formblatt verwendet werden. Eine Marke kann nur eingetragen werden, wenn der Eintragung unter anderem keine absoluten Schutzhindernisse (§ 8 Marken Gesetz) vorliegen.
Darunter ist z.B. das Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft, weil es sich nur um eine rein sachbezogene Angabe handelt, zu verstehen. Nach Einreichung des Antrags beim DPMA wird dieser geprüft. Es wird jedoch nicht ermittelt, ob identische oder ähnliche Markeneintragungen oder andere ältere Rechte bereits existieren. Der Anmelder sollte daher im Vorfeld selbst eine Markenrecherche durchführen oder durchführen lassen. Diese Recherchen können durch den Anmelder bzw. die Anmelderin selbst im Innovations- und Patent-Centrum der Handelskammer Hamburg durchgeführt werden. Nachdem die Prüfung durch das DPMA abgeschlossen ist, kann die Marke eingetragen werden. Es erfolgt eine Veröffentlichung durch das DPMA. Markeninhaber, die eine identische oder ähnliche Marke für identische oder ähnliche Waren und Dienstleistungen besitzen oder Markenanmelder, die früher angemeldet haben, können gegen die neu eingetragene Marke Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss innerhalb von drei Monaten ab Veröffentlichungsdatum beim DPMA eingereicht werden.

Kosten - Gebühren für eine Markenanmeldung oder Verlängerung

Bei der Anmeldung einer Marke fallen Kosten an.
Nachfolgend finden Sie eine kleine Übersicht der wichtigsten Gebühren
des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) für das Markenverfahren
(Stand: Januar 2019).
Anmeldegebühr (einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen)
300,- Euro
Anmeldegebühr bei elektronischer Anmeldung (einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen)
290,- Euro
Klassengebühr bei Anmeldung (für jede weitere Klasse ab der vierten Klasse)
100,- Euro
Beschleunigte Prüfung der Anmeldung
200,- Euro
Verlängerungsgebühr (einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen)
750,- Euro
Klassengebühr bei Verlängerung (für jede Klasse ab der vierten Klasse)
260,- Euro
Anmeldegebühr für eine Kollektiv- oder Gewährleistungsmarke
900,- Euro
Verlängerungsgebühr für eine Kollektiv- oder Gewährleistungsmarke
1800,- Euro
Widerspruchsverfahren - Grundbetrag für ein Widerspruchszeichen
250,- Euro
Widerspruchsverfahren - Gebühr für jedes weitere Widerspruchszeichen
50,- Euro
Auf den Internetseiten des DPMA finden Sie eine detaillierte Gebührenübersicht sowie Hinweise zur Zahlungsweise.
Die Anmeldegebühr beinhaltet die Gebühr für drei Waren- oder Dienstleistungsklassen. Für jede weitere Klasse ist eine zusätzliche Klassengebühr zu zahlen. Falls für Sie eine schnellere Bearbeitung Ihrer Anmeldung von Interesse ist, können Sie einen Beschleunigungsantrag stellen. Die Beschleunigungsgebühr beträgt 200 Euro.
Die Schutzdauer für eine Marke gilt zunächst für zehn Jahre. Durch Zahlung einer Verlängerungsgebühr können Sie die Schutzdauer um jeweils weitere zehn Jahre verlängern.

Formulare zum Markenverfahren

Für Ihren Antrag zur Anmeldung einer deutschen Marke verwenden Sie bitte nur das vom Deutschen Patent- und Markenamt herausgegebene Formular. Wichtig ist, dass Sie Ihre Marke genau so darstellen, wie sie geschützt werden soll. Auch die Waren und Dienstleistungen, die Sie mit der Marke kennzeichnen wollen, sind unbedingt anzugeben. Bitte schicken Sie Ihre Markenanmeldung oder sonstige Eingaben nicht per E-Mail an das DPMA. Rechtswirksame Verfahrenshandlungen (Anmeldungen, Anträge etc.) sind nur per Post, per Telefax, mit DPMAdirektWeb, mit der Software DPMAdirekt oder persönlich möglich.
Das Antragsformular kann im Innovations- und Patent-Centrum der Handelskammer (IPC) kostenfrei abgeholt werden. Ein Postversand ist nicht möglich.
Das Formular für die Anmeldung einer Marke und weitere Formulare zum Markenverfahren können von der Internetseite des Deutschen Patent- und Markenamtes direkt heruntergeladen werden.
Falls Sie weitere Fragen zum Thema „Markenschutz” haben, können Sie sich gerne an das IPC Innovations- und Patent-Centrum der Handelskammer Hamburg wenden. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Beratung zur Markenanmeldung (Online-Anmeldung im IPC möglich!) und unterstützen Sie bei der Markenrecherche (kostenpflichtige Eigenrecherche oder Auftragsrecherche). Wenn Sie bereits über eine eingetragene Marke verfügen, können Sie diese hinsichtlich möglicher Verletzer bei uns überwachen lassen.

Sie erreichen uns unter ipc@hk24.de oder telefonisch unter 040 / 361 38 - 376.