Arbeitnehmerüberlassung
Arbeitgeber, die im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit als Verleiher Arbeitnehmer an Dritte überlassen wollen, bedürfen nach § 1 AÜG einer Erlaubnis. Hier finden Sie Hinweise, wie Sie sich als Arbeitnehmerüberlasser selbstständig machen und was Verleiher und Entleiher zu beachten haben.