Recht und Steuern

Hausmeisterservice

Die Tätigkeit eines Hausmeisterservices (Abgrenzung kaufmännische Immobilienverwaltung) liegt darin, im Rahmen der Betreuung einer Immobilie für den Eigentümer vor allem die Sicherheit, Sauberkeit und die Funktionsfähigkeit der Einrichtung und Anlagen zu gewährleisten. Der Hausmeister darf alle Aufsicht führenden und pflegerischen Aufgaben sowie kleine Ausbesserungs- und Reperaturarbeiten durchführen, die nicht eine zulassungspflichtige handwerkliche Tätigkeit darstellen. Im Wesentlichen beschränken sich die Tätigkeiten darauf, Störungen oder Schäden zu erkennen und zu beurteilen, diese zu beheben und zu entscheiden, ob ein Handwerksbetrieb beauftragt werden muss.
Hausmeisterdienste bewegen sich in einem Tätigkeitsfeld, welches Überschneidungen mit zulassungspflichtigen handwerklichen und anderen der Handwerksordnung unterfallenden Berufen aufweisen kann (die dann eine Eintragung in die Handwerksrolle erfordern). Wenn handwerkliche Arbeiten schwerpunktmäßig erfolgen, bedarf es einer Eintragung in die Handwerksrolle.
Folgende Tätigkeiten sind zum Hausmeisterdienst zuzuordnen:

Aufsicht

  • Überwachung des Gesamtzustandes der Immobilie und der Außenanlage inklusive Schließdienst
  • Überwachung von Garagen/Tiefgaragenanlagen
  • Heizungsanlage: Funktionstüchtigkeit überwachen (Bedienen, Entlüften, Wasser nachfüllen, Brennstoffvorrat prüfen)
  • Überwachung der Aufzugsanlage
  • Botendienste, Ausführung von Besorgungen

Pflege

  • Garten- und Landschaftspflege (Rasenmähen, Unkraut entfernen, Heckenschneiden, Rasensprengen, Blumen gießen)
  • Kehrdienst, Papier- und Abfallkörbe leeren, Mülldienst
  • Winterdienst (Schneebeseitigung, Streuen)
  • Entrümpelungs- und Aufräumarbeiten, Müllbeseitigung, Sperrgutabfuhr
  • Toilettenbetreuung (Seife, Handtücher, Papier)
  • Abfluss/Siphon reinigen
  • Dachrinnenreinigung
  • Bodenrinnen, Fußroste und Wassereinläufe säubern
  • Kühlschränke abtauen
  • Schädlingsbekämpfung (siehe hierzu aber auch § 11 TierschutzG; ggf. erlaubnispflichtig)

Aufstellen/Montage

  • Computeranlagen aufstellen und anschließen
  • Fernseh-, Video- und Musikanlagen aufstellen und anschließen sowie einfache Montage von Satellitenanlagen
  • Telefonanlagen aufstellen und einstellen bzw. programmieren
  • Aufstellen und Inbetriebnahme von Haushalts- und Küchengeräten
  • Lampen aufhängen
  • Bilder aufhängen
  • Gardinen abnehmen und aufhängen
  • Rollos spannen
  • Möbelmontage
  • Montage von Fertigzäunen (ohne Fundamenterstellung)

Immobilienbetreuung/Wartung

  • Dichtungswechsel an Wasserarmaturen
  • Filterwechsel in Lüftungsanlagen (Abluftfilter)
  • Funktionsstörungen an Türschlössern beheben (Auswechseln von Schließzylindern)
  • Glühbirnen und Leuchtstoffröhren auswechseln
  • Möbelbeschläge einstellen bzw. auswechseln
  • Kleine Schadstellen an Tapeten und Türen ausbessern
  • Kleine Löcher und Risse mit Spachtelmasse schließen
  • Trockenbauarbeiten
  • Tapezieren mit Raufaser nebst Überstreichen (in geringfügigem Umfang)
  • Stühle leimen, Türscharniere ölen

Zulassungspflichtige handwerkliche Tätigkeiten bei Hausmeisterservices

Diese Aufgaben/Tätigkeiten erfordern grundsätzlich eine Meisterqualifikation und begründen die Zugehörigkeit zur Handwerkskammer (HwK):
  • Maurer- und Betonbauerarbeiten
  • Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten
  • Pflaster- und Verbundsteinarbeiten (Straßenbauer)
  • Stuckateurarbeiten
  • Maler- und Lackiererarbeiten
  • Gerüstbauarbeiten
  • Metallbauerarbeiten – Schlosser und Leichtmetallbauer
  • Informationstechnikerarbeiten (Reparatur von Geräten der Unterhaltungselektronik)
  • Klempnerarbeiten
  • Installateur- und Heizungsbauarbeiten
  • Elektrotechnikarbeiten
  • Tischlerarbeiten
  • Glaserarbeiten
  • Estrichlegerarbeiten
  • Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerarbeiten
  • Rollladen- und Sonnenschutztechnikerarbeiten
  • Parkettlegerarbeiten
  • Raumausstatterarbeiten

Zulassungsfreie handwerkliche Tätigkeiten 
bei Hausmeisterservices

Tätigkeiten/Aufgaben, die ohne Meisterbrief erledigt werden dürfen:
Gebäudereinigungsarbeiten sowie Holz- und Bautenschutzarbeiten (Mauerschutz und Holzimprägnierung in Gebäuden).

Handwerksähnliche Tätigkeiten

Arbeiten, die ohne Meisterbrief erledigt werden dürfen und – soweit sie schwerpunktmäßig betrieben werden – eine Zugehörigkeit zur HwK begründen:
  • Bautentrocknungsarbeiten
  • Bodenlegerarbeiten (Verlegung von Teppich-, Laminat-, PVC- und Fertigparkettböden)
  • Einbau von genormten Baufertigteilen (z. B. Fenster, Türen, Zargen, Regale)
  • Fugerarbeiten (im Hochbau)
  • Tankschutzarbeiten
  • Rohr- und Kanalreinigungsarbeiten
  • Teppichbodenreinigungsarbeiten