Nr. 5275

Verpackungen

Zum 1. Januar 2019 wurde die bisherige Verpackungsverordnung vom Verpackungsgesetz abgelöst. Wer mit Ware befüllte Verpackungen, die für den privaten Endverbraucher bestimmt sind, erstmals in Verkehr bringt, unterliegt grundsätzlich dem Verpackungsgesetz.