Patente und Gebrauchsmuster richtig einsetzen

Sowohl Patente als auch Gebrauchsmuster schützen den Inhaber vor der Nachahmung seiner technischen Erfindungen. Zwischen den beiden Schutzrechten gibt es aber einige wesentliche Unterschiede: Während die maximale Schutzdauer beim Patent 20 Jahre beträgt und man die Staaten, in denen man einen Schutz beantragt, praktisch frei wählen kann (verbunden mit zusätzlichen Kosten), können beim Gebrauchsmuster Erfindungen maximal 10 Jahre und nur national, also mit Geltungsbereich Deutschland, geschützt werden. Außerdem lassen sich technische Verfahren nur durch ein Patent, nicht aber durch ein Gebrauchsmuster schützen. Letzteres ist nur für den Schutz von gegenständlichen Produkterfindungen vorgesehen.
Grundsätzlich gilt: Erfindungen, welche durch ein Patent oder Gebrauchsmuster geschützt werden sollen, müssen in Deutschland zuerst angemeldet werden, bevor sie in irgendeiner Weise veröffentlicht werden. Dies gilt in aller Strenge aber nur für das Patent. Für Gebrauchmuster existiert eine sogenannte „Neuheitsschonfrist“ von sechs Monaten. Das heißt: Wurde die Erfindung vom Anmelder oder dem Erfinder selbst innerhalb dieses Zeitraums vor der Anmeldung veröffentlicht, ist dies nicht neuheitsschädlich.
Ein weiterer wichtiger Unterschied ist, - und das wird oft übersehen - dass es sich beim Gebrauchsmuster um ein „ungeprüftes“ Schutzrecht handelt. Nur beim Patent wird im Laufe des Erteilungsverfahrens geprüft, ob die Anforderungen bezüglich Neuheit und Erfindungshöhe auch erfüllt sind. Deshalb dauert es in der Praxis oft 2-3 Jahre bis Patente erteilt werden. Gebrauchsmuster hingegen werden lediglich einer Formalprüfung unterzogen und danach eingetragen und erteilt. Dies dauert in der Regel nur wenige Wochen oder Monate. Die Schutzfähigkeit an sich wird jedoch nicht geprüft. Ein erteiltes Patent gibt also eine höhere Sicherheit, einen wirklich durchsetzbaren Schutz zu erhalten. Die Vorteile beider Schutzrechte können aber auch kombiniert werden, indem die Erfindung als Patent und parallel als Gebrauchsmuster angemeldet wird (Ausnahme: technische Verfahren).
Egal ob Patent oder Gebrauchsmuster, spätestens 18 Monate nach der Anmeldung wird diese veröffentlicht und damit jedermann - auch der Konkurrenz - bekannt. Umgekehrt kann man so aber auch von den Aktivitäten der Mitbewerber erfahren. Auf jeden Fall sind die amtlichen Veröffentlichungen eine ausgezeichnete Quelle, um den sogenannten "Stand der Technik" zu recherchieren und damit unnötige und teure Doppelentwicklungen zu vermeiden.
Weitere Informationen finden sie beim Deutschen Patent– und Markenamt (DPMA) und der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Patentinformationszentren e.V. (PIZ):