Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzen

Hilfsmittel zur Zwischen- und Abschlussprüfung

In den Zwischen- und Abschlussprüfungen im Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen ist das Bedingungswerk der PROXIMUS Versicherungen ein notwendiges Hilfsmittel.
Ab der Herbstprüfung 2019 ist das neue Bedingungswerk PROXIMUS 4 anzuwenden, bis dahin PROXIMUS 3, jeweils als unkommentierter Fassung.

Informationen zur Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung besteht aus einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.
Auszubildende in der Fachrichtung Versicherung haben in dem schriftlichen Prüfungsbereich „Versicherungswirtschaft sowie Schaden- und Leistungsbearbeitung" den mit der Anmeldung zur Prüfung mitzuteilenden Spartenbereich zu bearbeiten.
Die mündliche Prüfung gliedert sich in ein Kundenberatungsgespräch und ein fallbezogenes Fachgespräch. Grundlage für das Kundenberatungsgespräch sind die produktbezogenen betrieblichen Ausbildungsschwerpunkte. Hierfür ist mit der Prüfungsanmeldung ein Spartenbereich festzulegen, auf dem der Schwerpunkt liegen soll.
Zu jeder der beiden ausgebildeten Wahlqualifikationseinheiten ist ein maximal dreiseitiger Report als Grundlage für das fallbezogene Fachgespräch einzureichen. Eine der beiden Fachaufgaben wird der Prüfungsausschuss für das Prüfungsgespräch auswählen.
Nachfolgend sind alle wichtigen Dokumente für die Abschlussprüfung der Kaufleute für Versicherungen und Finanzen aufgelistet.

Neuordnung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf ist novelliert worden. Die Verordnung endete am 31. Juli 2023. Informationen zum neuen Beruf Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen seit 1. August 2023 finden Sie hier.