Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen
Neuordnung
Mit der Neuordnung wurde das Berufsprofil deutlich geschärft sowie eine Modernisierung der Ausbildungsinhalte und eine konsequente Ausrichtung auf die Kunden vorgenommen. Auch Themen wie Nachhaltigkeit und Digitalisierung wurden im neuen Ausbildungsberuf stärker berücksichtigt. Insgesamt soll mit der Neuordnung des Berufs die Ausbildung in der Versicherungsbranche wieder zeitgemäßer und attraktiver für junge Menschen werden.
Die Verordnung ist am 1. August 2022 in Kraft getreten.
Was ändert sich inhaltlich?
Es gibt insgesamt neue, an die Realität und zukünftige Herausforderungen angepasste Ausbildungsinhalte. Der Fokus liegt nun unter anderem mehr auf Themen wir Digitalisierung, Nachhaltigkeit und (agilem) Projektmanagement.
Statt der bisherigen Produkt- bzw. Spartenorientierung gibt es nun Kundenbedarfsfelder, um den Kunden deutlich in den Fokus zu rücken. Die Kundenbedarfsfelder sind:
- Wohnen und Wohneigentum absichern
- Berufsausübung und Freizeitgestaltung absichern
- Mobilität und Reisen absichern
- Gesundheit fördern
- Krankheit und Pflege absichern
- für das Alter vorsorgen und Vermögen bilden
- Einkommen absichern und Hinterbliebene versorgen
Die bisherigen Fachrichtungen Finanzberatung und Versicherungen entfallen. Stattdessen ist die Finanzanlage nun ebenfalls wie die Versicherung eine Kernqualifikation der Ausbildung.
Die Wahlqualifikationen werden deutlich gestärkt und ergänzt um die Wahlqualifikation “Digitalisierungsprozesse”. Künftig muss bereits im Ausbildungsvertrag festgelegt werden, welche Wahlqualifikation ausgewählt wird (eine von fünf muss ausgewählt werden).
Folgende Wahlqualifikationen sind möglich:
- Versicherungsfälle managen
- Risikomanagement durchführen
- Risiken für Nicht-Privatkunden absichern
- im Vertrieb wirtschaftlich arbeiten
- Digitalisierungsprozesse in der Versicherungswirtschaft initiieren und begleiten.
Was ändert sich in der Prüfungsstruktur?
Die wesentliche Veränderung gegenüber dem bisherigen Ausbildungsberuf ist, dass es künftig eine gestreckte Abschlussprüfung statt der Zwischen- und Abschlussprüfung gibt. Das bedeutet, dass im vierten Ausbildungshalbjahr statt einer Zwischenprüfung die Abschlussprüfung Teil 1 erfolgt, die zu 20 Prozent in die Endnote einfließt. Teil 2 der Abschlussprüfung erfolgt wie gewohnt zum Ende der Ausbildung.
Hilfsmittel zu Abschlussprüfung
Die gestreckte Abschlussprüfung (Teil 1 und 2) nach neuer Ausbildungsordnung (AO 2022) kann ausschließlich mit dem Proximus Bedingungswerk 5 absolviert werden.
Die vorliegenden IHK-Prüfungs-News Nr. 2/23 finden Sie auch zum Download im Internet unter
www.ihk-aka.de unter dem Link „Aktuelles“.
www.ihk-aka.de unter dem Link „Aktuelles“.
Informationen zur Abschlussprüfung
Die bisherige Zwischen- und Abschlussprüfung wird ersetzt durch die Einführung einer gestreckten Abschlussprüfung (Abschlussprüfung in zwei voneinander getrennten Teilen).
Teil 1 = Frühjahr/Herbst
Teil 2 = Sommer/Winter
Teil 2 = Sommer/Winter
Prüfung | Prüfungsbereich | Dauer | Form | Gewichtung |
Teil 1 | Allgemeine Versicherungswirtschaft | 120 Min. | Schriftliche Prüfung | 20 % |
Teil 2 | Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung | 150 Min. | Schriftliche Prüfung |
30 % |
Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Min. | Schriftliche Prüfung |
10 % | |
Kommunikation und Handeln im Kundenkontakt | 15 Min. | Gesprächssimulation | 20 % | |
Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft | 20 Min. | Fallbezogenes Fachgespräch | 20 % |
Der Prüfungsbereich „Kommunikation und Handeln im Kundenkontakt“ wird mit einer Gesprächssimulation durchgeführt. Für die Gesprächssimulation stellt der Prüfungsausschuss der zu prüfenden Person zwei praxisbezogene Aufgaben aus dem nach § 12 Absatz 2 der Ausbildungsordnung zugrunde gelegten Gebiet zur Auswahl. Der Prüfling hat eine der Aufgaben auszuwählen. Für die Auswahl der Aufgabe und die Vorbereitung auf die Gesprächssimulation stehen ihm insgesamt 15 Minuten zur Verfügung. Die Gesprächssimulation dauert höchstens 15 Minuten.
Der Prüfungsbereich „Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft“ erfolgt in einem fallbezogenen Fachgespräch. Die zu prüfende Person hat zur Vorbereitung auf das fallbezogene Fachgespräch zu der nach § 4 Absatz 3 ausgewählten Wahlqualifikation eigenständig im Ausbildungsbetrieb eine praxisbezogene Aufgabe durchzuführen. Die eigenständige Durchführung ist von dem oder der Ausbildenden zu bestätigen.
Der Report soll zwei bis vier Seiten umfassen und ist im Bildungsportal der IHK zu erfassen. Er muss spätestens am ersten Tag des Teiles 2 der Abschlussprüfung vorliegen. Bitte nutzen Sie hierfür das Deckblatt und beachten die Hinweise zum Report.
Der Prüfungsbereich „Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft“ erfolgt in einem fallbezogenen Fachgespräch. Die zu prüfende Person hat zur Vorbereitung auf das fallbezogene Fachgespräch zu der nach § 4 Absatz 3 ausgewählten Wahlqualifikation eigenständig im Ausbildungsbetrieb eine praxisbezogene Aufgabe durchzuführen. Die eigenständige Durchführung ist von dem oder der Ausbildenden zu bestätigen.
Der Report soll zwei bis vier Seiten umfassen und ist im Bildungsportal der IHK zu erfassen. Er muss spätestens am ersten Tag des Teiles 2 der Abschlussprüfung vorliegen. Bitte nutzen Sie hierfür das Deckblatt und beachten die Hinweise zum Report.