Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen

Neuordnung 

Mit der Neuordnung wurde das Berufsprofil deutlich geschärft sowie eine Modernisierung der Ausbildungsinhalte und eine konsequente Ausrichtung auf die Kunden vorgenommen. Auch Themen wie Nachhaltigkeit und Digitalisierung wurden im neuen Ausbildungsberuf stärker berücksichtigt. Insgesamt soll mit der Neuordnung des Berufs die Ausbildung in der Versicherungsbranche wieder zeitgemäßer und attraktiver für junge Menschen werden.
Die Verordnung ist am 1. August 2022 in Kraft getreten.

Was ändert sich inhaltlich?

Es gibt insgesamt neue, an die Realität und zukünftige Herausforderungen angepasste Ausbildungsinhalte. Der Fokus liegt nun unter anderem mehr auf Themen wir Digitalisierung, Nachhaltigkeit und (agilem) Projektmanagement.
Statt der bisherigen Produkt- bzw. Spartenorientierung gibt es nun Kundenbedarfsfelder, um den Kunden deutlich in den Fokus zu rücken. Die Kundenbedarfsfelder sind:
  • Wohnen und Wohneigentum absichern
  • Berufsausübung und Freizeitgestaltung absichern
  • Mobilität und Reisen absichern
  • Gesundheit fördern
  • Krankheit und Pflege absichern
  • für das Alter vorsorgen und Vermögen bilden
  • Einkommen absichern und Hinterbliebene versorgen
Die bisherigen Fachrichtungen Finanzberatung und Versicherungen entfallen. Stattdessen ist die Finanzanlage nun ebenfalls wie die Versicherung eine Kernqualifikation der Ausbildung.
Die Wahlqualifikationen werden deutlich gestärkt und ergänzt um die Wahlqualifikation “Digitalisierungsprozesse”. Künftig muss bereits im Ausbildungsvertrag festgelegt werden, welche Wahlqualifikation ausgewählt wird (eine von fünf muss ausgewählt werden). 
Folgende Wahlqualifikationen sind möglich:
  1. Versicherungsfälle managen
  2. Risikomanagement durchführen
  3. Risiken für Nicht-Privatkunden absichern
  4. im Vertrieb wirtschaftlich arbeiten
  5. Digitalisierungsprozesse in der Versicherungswirtschaft initiieren und begleiten.

Was ändert sich in der Prüfungsstruktur?

Die wesentliche Veränderung gegenüber dem bisherigen Ausbildungsberuf ist, dass es künftig eine gestreckte Abschlussprüfung statt der Zwischen- und Abschlussprüfung gibt. Das bedeutet, dass im vierten Ausbildungshalbjahr statt einer Zwischenprüfung die Abschlussprüfung Teil 1 erfolgt, die zu 20 Prozent in die Endnote einfließt. Teil 2 der Abschlussprüfung erfolgt wie gewohnt zum Ende der Ausbildung.