Besonderheiten Verkehr

Das Verkehrsgewerbe in Deutschland ist ein reguliertes Gewerbe. Sowohl im Straßenpersonenverkehr als auch im Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen über 3,5 t zul. Gesamtgewicht besteht im Regelfall Erlaubnispflicht. Der Rechtsrahmen wird unter anderem durch einschlägige Gesetze und Verordnungen wie das Personenbeförderungsgesetz, das Güterkraftverkehrsgesetz und die jeweiligen Berufszugangsverordnungen gesetzt. Die entsprechenden Erlaubnisse, Lizenzen oder Konzessionen müssen in Sachsen-Anhalt beim Straßenverkehrsamt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt beantragt werden, in deren Zuständigkeitsbereich der antragstellende Unternehmer seinen Betriebssitz hat.
Ein Unternehmer hat einen Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Erlaubnis, wenn er die nachstehenden Berufszugangsvoraussetzungen erfüllt:
  1. Er ist persönlich zuverlässig.
  2. Das Unternehmen ist finanziell leistungsfähig.
  3. Der Unternehmer bzw. der eingesetzte Verkehrsleiter ist fachlich geeignet.
  4. Das Unternehmen verfügt am Betriebssitz über ein Büro, in dem wesentliche kaufmännische Vorgänge abgewickelt und die entsprechenden Unterlagen aufbewahrt werden.
Der Nachweis über die Erfüllung der Berufszugangsvorraussetzung "fachliche Eignung" wird im Regelfall durch das erfolgreiche Ablegen einer IHK-Fachkundeprüfung erbracht. Weiterführende Informationen finden Sie nebenstehend.