Straßenpersonenverkehr ohne Taxen und Mietwagen

Wer als inländischer Unternehmer in Deutschland gewerblichen Straßenpersonenverkehr mit Ausnahme von Taxen- und Mietwagenverkehr betreiben will, benötigt dazu eine Erlaubnis. Weiterführende Hinweise finden Sie in den Merkblättern “Berufszugang Personenverkehr mit KOM” bzw. “Berufszugang Personenverkehr mit Pkw” Voraussetzung für die Erlaubniserteilung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit, dass der Unternehmer bzw. der eingesetzte Verkehrsleiter die fachliche Eignung zur Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens mit Ausnahme von Taxen- und Mietwagenverkehr nachweist. Der Eignungsnachweis ist in der Regel durch das erfolgreiche Ablegen einer Fachkundeprüfung bei der IHK zu erbringen.
Sie brauchen unter Umständen keine Fachkundeprüfung abzulegen, wenn
1. Sie eine mindestens zehnjährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das Straßenpersonenverkehr im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 vom 21. Oktober 2009 betreibt, nachweisen können. Diese Tätigkeit muss in dem Zeitraum von zehn Jahren vor dem 4. Dezember 2009 ohne Unterbrechung in der Europäischen Union ausgeübt worden sein. Anträge auf kostenpflichtige Anerkennung der Vortätigkeit sind an die Industrie- und Handelskammer zu richten, in deren Zuständigkeitsbereich der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz hat. Bei Wohnsitz im Ausland richtet sich die Zuständigkeit nach dem Arbeitsort. Weiterführende Hinweise finden Sie im Merkblatt "Anerkennung leitender Tätigkeit mit KOM".
2. Sie eine der folgenden Abschlussprüfungen nachweisen können und die entsprechende Ausbildung für diese Abschlussprüfung vor dem 4. Dezember 2011 begonnen haben:
  • Abschlussprüfung zum Kaufmann/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr
  • Abschlussprüfung zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/zur Verkehrsfachwirtin
  • Abschlussprüfung als Betriebswirt/Betriebswirtin (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen
  • Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik an der Fachhochschule Heilbronn
  • Abschluss als Diplom-Verkehrswirtschaftler/Diplom-Verkehrswirtschaftlerin an der Technischen Universität Dresden.
Inhaber eines oben genannten Abschlusses können bei der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Industrie- und Handelskammer einen Antrag auf Ausstellung einer entsprechenden Fachkundebescheinigung stellen.
Kommen die vorgenannten Nachweisformen für Sie nicht in Betracht, so können Sie den Fachkundenachweis durch das erfolgreiche Ablegen einer Prüfung bei der zuständigen IHK erbringen. Auch hier gilt das Wohnortprinzip.
Die Teilnahme an der Fachkundeprüfung erfordert eine eingehende fachliche Vorbereitung. Art und Umfang der Vorbereitung sind Ihnen jedoch freigestellt. Sie können über Fachverlage oder den Buchhandel Lehrmaterialien und Unterlagen zur Prüfungsvorbereitung beziehen oder sich durch einen Lehrgang auf die Prüfung vorbereiten. Weiterführende Hinweise finden Sie im Merkblatt "Prüfung Straßenpersonenverkehr".
Sofern Sie an der Prüfung teilnehmen möchten, setzen Sie sich bitte zwecks Absprache eines verbindlichen Prüfungstermins und Anforderung des entsprechenden Anmeldeformulars mit uns in Verbindung. Die Prüfungsgebühr beträgt 250,00 Euro.