Nr. 18551

Verkehr und Logistik

Der Markt- und Berufszugang für die Personenbeförderung und den Gütertransport mit Kraftfahrzeugen unterliegt einem speziellen Rechtsrahmen. Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.

Berufszugangsvoraussetzungen für Verkehrsunternehmen

Beim Verkehrsgewerbe handelt es sich um ein reguliertes Gewerbe. Im Straßenpersonen- und Güterkraftverkehr benötigt man neben der Gewerbeanzeige in der Regel noch eine spezielle behördliche Erlaubnis zur Gewerbeausübung.

Wer als inländischer Unternehmer in Deutschland gewerbliche Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen betreiben will, benötigt dazu eine Erlaubnis. Erfahren Sie mehr zu Voraussetzungen und Verfahren.

Wer als inländischer Unternehmer in Deutschland gewerblichen Straßenpersonenverkehr mit Ausnahme von Taxen- und Mietwagenverkehr betreiben will, benötigt dazu eine Erlaubnis. Erfahren Sie mehr zu Voraussetzungen und Verfahren.

Wer als Unternehmer in Deutschland gewerblichen Taxi- und/oder Mietwagenverkehr betreiben will, benötigt dazu eine Erlaubnis. Erfahren Sie mehr zu Voraussetzungen und Verfahren.

Aktuelles

Bundesverkehrswegeplan 2030 © IHK Halle-Dessau

Den im August 2016 vom Bundeskabinett beschlossenen Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) bewertet der Verkehrsausschuss der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau grundsätzlich positiv.