Straßenpersonenverkehr mit Taxen und Mietwagen

Wer als Unternehmer in Deutschland gewerblichen Taxi- und/oder Mietwagenverkehr betreiben will, benötigt dazu eine Erlaubnis. Weiterführende Hinweise finden Sie im Merkblatt “Berufszugang Personenverkehr mit Pkw”. Voraussetzung für die Erlaubniserteilung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit, dass der Unternehmer bzw. die mit der Führung der Geschäfte beauftragte Person die fachliche Eignung zur Führung eines Taxi- und Mietwagenunternehmens nachweist. Der Eignungsnachweis ist in der Regel durch das erfolgreiche Ablegen einer Fachkundeprüfung bei der IHK zu erbringen.
Sie brauchen unter Umständen keine Fachkundeprüfung abzulegen, wenn
1. Sie eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in einem inländischen Unternehmen des Taxen- und Mietwagenverkehrs nachweisen können. Diese Tätigkeit muss die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlichen Kenntnisse auf den maßgeblichen Sachgebieten vermittelt haben und darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Anträge auf kostenpflichtige Anerkennung der Vortätigkeit sind an die  Industrie- und Handelskammer zu richten, in deren Zuständigkeitsbereich der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz hat. Bei Wohnsitz im Ausland richtet sich die Zuständigkeit nach dem Arbeitsort. Weiterführende Hinweise finden Sie im Merkblatt "Anerkennung leitender Tätigkeit mit Taxen und Mietwagen".
2. Sie eine der folgenden Abschlussprüfungen nachweisen können und die entsprechende Ausbildung für diese Abschlussprüfung vor dem 4. Dezember 2011 begonnen haben:
  • Abschlussprüfung zum Kaufmann/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr
  • Abschlussprüfung zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/zur Verkehrsfachwirtin
  • Abschlussprüfung als Betriebswirt/Betriebswirtin (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen
  • Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik an der Fachhochschule Heilbronn
  • Abschluss als Diplom-Verkehrswirtschaftler/Diplom-Verkehrswirtschaftlerin an der Technischen Universität Dresden.
Inhaber eines oben genannten Abschlusses können bei der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Industrie- und Handelskammer einen Antrag auf Ausstellung einer entsprechenden Fachkundebescheinigung stellen.
Kommen die vorgenannten Nachweisformen für Sie nicht in Betracht, so können Sie den Fachkundenachweis durch das erfolgreiche Ablegen einer Prüfung bei der zuständigen IHK erbringen. Auch hier gilt das Wohnortprinzip.
Die Teilnahme an der Fachkundeprüfung erfordert eine eingehende fachliche Vorbereitung. Art und Umfang der Vorbereitung sind Ihnen jedoch freigestellt. Sie können über Fachverlage oder den Buchhandel Lehrmaterialien und Unterlagen zur Prüfungsvorbereitung beziehen oder sich durch einen Lehrgang auf die Prüfung vorbereiten. Weiterführende Hinweise finden Sie im Merkblatt "Prüfung Taxen- und Mietwagenverkehr".
Sofern Sie an der Prüfung teilnehmen möchten, setzen Sie sich bitte zur Absprache eines verbindlichen Prüfungstermins und Anforderung des entsprechenden Anmeldeformulars mit uns in Verbindung. Die Prüfungsgebühr beträgt 250,00 Euro.