EU-Berufskraftfahrer-Qualifikation
Gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz müssen, Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Personenverkehr auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen durchführen, eine besondere Qualifikation nachweisen, um in diesen Bereichen tätig sein zu dürfen. Dies gilt ebenso für Fahrer im gewerblichen Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen.