Bei der Abwicklung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs wird häufig der Begriff des Warenursprungs verwendet. Dabei wird zwischen drei Arten unterschieden.
Bei Anträgen auf zollrechtliche Vereinfachungen werden von einem eingeschränkten Personenkreis auch die persönlichen Steuer-IDs durch die Zollverwaltung angefordert.