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Zollrechtliche Bewilligungen: Beginn der Erhebung und Verarbeitung der Steuer-ID
Bei einigen Anträgen zu zollrechtlichen Vereinfachungen werden von einem eingeschränkten Personenkreis für die Bearbeitung bestimmte sachbezogene und persönliche Daten erhoben. Die Zollbehörden benötigen diese Informationen um Anträge vollständig prüfen und darüber entscheiden zu können.
Die rechtliche Grundlage hierzu wurde bereits mit der Einführung des Unionszollkodexes 2016 geschaffen, die nun mit der Reform des Unionszollkodexes (UCC) umgesetzt wird.
Bewilligungsinhabern wurden mit der Neubewertung von zollrechtlichen Bewilligungen besondere Vereinfachungen zugesprochen. Zum Beispiel erfolgt bei einem Unternehmen mit dem Status eines Authorised Economic Operators (AEO) jedes nachfolgende Bewilligungsverfahren vereinfacht und ggf. beschleunigt, da mit dem Status eine Vielzahl von Bewilligungsvoraussetzungen bereits erfüllt sind.
Der Status eines Trust and Check – Traders, der in den nächsten Jahren eingeführt werden soll, baut auf den AEO-Status auf und gewährt den Bewilligungs-Inhabern dann umfangreiche Rechte.
Bei Bewilligungsanträgen überprüft die Zollverwaltung daher auch, ob der Antragsteller keine schwerwiegenden oder wiederholten Verstöße gegen zoll- oder steuerrechtliche Vorschriften begangen hat. Dazu wird die persönliche Steuer-Identifikationsnummer bestimmter Personen im Unternehmen herangezogen.
Die persönliche Steuer-ID zur Prüfung der steuerrechtlichen Zuverlässigkeit wird gefordert bei:
Die rechtliche Grundlage hierzu wurde bereits mit der Einführung des Unionszollkodexes 2016 geschaffen, die nun mit der Reform des Unionszollkodexes (UCC) umgesetzt wird.
Bewilligungsinhabern wurden mit der Neubewertung von zollrechtlichen Bewilligungen besondere Vereinfachungen zugesprochen. Zum Beispiel erfolgt bei einem Unternehmen mit dem Status eines Authorised Economic Operators (AEO) jedes nachfolgende Bewilligungsverfahren vereinfacht und ggf. beschleunigt, da mit dem Status eine Vielzahl von Bewilligungsvoraussetzungen bereits erfüllt sind.
Der Status eines Trust and Check – Traders, der in den nächsten Jahren eingeführt werden soll, baut auf den AEO-Status auf und gewährt den Bewilligungs-Inhabern dann umfangreiche Rechte.
Bei Bewilligungsanträgen überprüft die Zollverwaltung daher auch, ob der Antragsteller keine schwerwiegenden oder wiederholten Verstöße gegen zoll- oder steuerrechtliche Vorschriften begangen hat. Dazu wird die persönliche Steuer-Identifikationsnummer bestimmter Personen im Unternehmen herangezogen.
Die persönliche Steuer-ID zur Prüfung der steuerrechtlichen Zuverlässigkeit wird gefordert bei:
- Personen, die für das antragstellende Unternehmen verantwortlich sind oder die Kon-trolle über seine Leitung ausüben (allgemeine gesetzliche Vertreter wie Vorstände oder Geschäftsführer/innen, ggf. geschäftsführende Direktoren/innen), sind zu berücksichtigen. Die Neufassung des Art. 24 UZK-IA betont hier, dass mehrere Personen gemein-sam in Betracht kommen können.
- Beschäftigte, die für Zollangelegenheiten verantwortlich sind (z.B. Abteilungsleiter/innen).
Ausgenommen von der Überprüfung sind Mitglieder von Beiräten und Aufsichtsräte. Ebenfalls ausgenommen sind Abteilungsleiter/innen, soweit sie nicht für die Zollangelegenheiten des Antragstellers zuständig sind, Leiter/innen der Buchhaltungen und Zollsachbearbeiter/innen.
Im Rahmen des Abfrageprozesses informieren die Finanzämter bei einer Anfrage zur Steuer-ID mit einer Rückmeldung in Form einer Rot- oder Grün-Meldung.
Der Zoll erläutert für Wirtschaftsbeteiligte in seinem Merkblatt zum Art. 24 UZK-IA und der Steuer-ID den rechtlichen Hintergrund, den definierten Personenkreis und den Prüfungsprozess.
Im Rahmen des Abfrageprozesses informieren die Finanzämter bei einer Anfrage zur Steuer-ID mit einer Rückmeldung in Form einer Rot- oder Grün-Meldung.
Der Zoll erläutert für Wirtschaftsbeteiligte in seinem Merkblatt zum Art. 24 UZK-IA und der Steuer-ID den rechtlichen Hintergrund, den definierten Personenkreis und den Prüfungsprozess.
22.04.2026