International
Zollabgabe auf Kleinsendungen
Warensendungen unter 150 Euro dürfen laut Unionszollkodex (UZK) in einem vereinfachten Verfahren importiert werden. Dies ist in Deutschland über die Fachanwendung ATLAS IMPOST möglich.
Ab 1. Juli 2026 - befristet bis Juli 2028 - sollen für diese Sendungen gemäß Verordnung (EU) 2026/382 pauschale Zollabgaben anfallen, und zwar in Form eines vorübergehenden Zollsatzes in Höhe von 3 Euro auf jeden einzelnen Artikel in einer Sendung, je nach Tarifposition. Damit sollen Wettbewerbsverzerrungen vermieden und Zollverfahren vereinheitlicht werden.
Für Unternehmen im Onlinehandel und der Logistik bedeutet dies eine Anpassung ihrer Prozesse. Händler und Privatpersonen, die Waren aus Drittstaaten importieren, müssen zusätzliche Kosten berücksichtigen.
Keine Änderungen sieht die Verordnung bezüglich zollfreier Sendungen zwischen Privatpersonen vor.
Die Alternative: Vollständige Einfuhranmeldung
Für Unternehmen, die Kleinsendungen importieren, könnte es je nach Zollsatz für die Waren in der Folge günstiger sein, einen vollständigen Datensatz für den Import anzumelden.
Weitere Informationen finden Sie in der offiziellen Pressemitteilung des Rates:
Zölle: Rat vereinbart Zölle auf kleine Pakete ab 1. Juli 2026 - Consilium
Eine etwas anders lautende Regelung wird auf der Seite der EU-Kommission genannt: Hier ist von einem pauschalen Zollsatz pro Sendung die Rede, also 3 Euro bis zu einem maximalen Wert von 150 Euro (ohne Unterteilung nach Tarifposition).
Für Unternehmen im Onlinehandel und der Logistik bedeutet dies eine Anpassung ihrer Prozesse. Händler und Privatpersonen, die Waren aus Drittstaaten importieren, müssen zusätzliche Kosten berücksichtigen.
Keine Änderungen sieht die Verordnung bezüglich zollfreier Sendungen zwischen Privatpersonen vor.
Die Alternative: Vollständige Einfuhranmeldung
Für Unternehmen, die Kleinsendungen importieren, könnte es je nach Zollsatz für die Waren in der Folge günstiger sein, einen vollständigen Datensatz für den Import anzumelden.
Weitere Informationen finden Sie in der offiziellen Pressemitteilung des Rates:
Zölle: Rat vereinbart Zölle auf kleine Pakete ab 1. Juli 2026 - Consilium
Eine etwas anders lautende Regelung wird auf der Seite der EU-Kommission genannt: Hier ist von einem pauschalen Zollsatz pro Sendung die Rede, also 3 Euro bis zu einem maximalen Wert von 150 Euro (ohne Unterteilung nach Tarifposition).