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EORI-Nummer – Verpflichtung zur Nutzung des Zoll-Portals ab dem 01.10.2026

Ab dem 1. Oktober 2026 müssen Anträge zur Beantragung, Änderung von Stammdaten oder Beendigung einer EORI-Nummer grundsätzlich elektronisch über das Zoll-Portal der Zollverwaltung gestellt werden. Die Verpflichtung basiert auf Artikel 6 Absatz 1 des Unionszollkodex (UZK), wonach der Datenaustausch mit den Zollbehörden grundsätzlich elektronisch erfolgen muss.
Das Zoll-Portal bietet Unternehmen, Behörden und Privatpersonen einen zentralen Zugang zu den Online-Dienstleistungen des Zolls. Nach einer Registrierung und digitalen Identifizierung (z. B. über ELSTER, Online-Ausweis oder BundID) können Anträge papierlos eingereicht und der Bearbeitungsstand jederzeit online verfolgt werden.
Die bisher verwendeten Formulare (Vordruck 0870) dürfen ab dem 1. Oktober 2026 nur noch im Ausfallverfahren genutzt werden, wenn das Zoll-Portal vorübergehend nicht verfügbar ist. Für Wirtschaftsbeteiligte aus Drittländern gelten Ausnahmen, sofern kein Zugang zum Zoll-Portal möglich ist. In diesen Fällen ist eine entsprechende Begründung einzureichen.
Die Formulare zur EORI-Verwaltung finden sich im Zoll-Portal unter „Dienstleistungen“ im Bereich „EORI-Nr.-Verwaltung“.
Fachliche Anfragen: Service Desk Zoll Telefon: 0800 8007-5452 oder +49 228 303-26090 https://www.zoll.de/servicedesk
Technische Störungen: Service Desk ITZBund Telefon: 0800 8007-5451 oder +49 22899 680-8480 E-Mail: servicedesk@itzbund.de

10.06.2026