Neue Ausbildungsberufe und Neuordnungen 2025

Florist/-in

Die Ausbildung wurde modernisiert, um sie an die Entwicklungen in der Berufspraxis anzupassen. Gestaltungstechniken sowie Dienstleistungsorientierung und Kommunikation haben sich in den vergangenen Jahren fortlaufend weiterentwickelt und zu Anpassungsbedarfen von Ausbildungsinhalten geführt. Ebenfalls an Bedeutung gewonnen haben betriebswirtschaftliche Grundkompetenzen und neue moderne Standardberufspositionen wie Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Um diesen veränderten beruflichen Anforderungen Rechnung zu tragen, werden die hierfür erforderlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten in den Ausbildungsinhalten stärker verankert. Eine weitere Neuerung stellt die Einführung der Gestreckten Abschlussprüfung dar.
Gemeinsam mit den zuständigen Bundesministerien, den Sozialpartnern und Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) daher im Auftrag der Bundesregierung die Ausbildungsordnung zum Floristen und zur Floristin modernisiert. Diese wurde am 6. Februar 2025 veröffentlicht und tritt zum 1. August 2025 in Kraft.
Die Beratung der Kunden sowie das Gestalten von Blumenschmuck und die Pflege von Pflanzen und stehen weiterhin im Focus. Weitere Bestandteile der beruflichen Handlungsfähigkeit sind darüber hinaus die Beschaffung und Lagerung von Waren sowie deren verkaufsfördernde Präsentation. Marketing spielt eine immer größere Rolle. Grundlagen der kaufmännischen Kontrolle und Steuerung runden das Berufsbild ab.
👉 Ausführliche Informationen erhalten Sie in einer der vier virtuellen Informationsveranstaltungen, die die IHKs und mit dem im Neuordnungsverfahren federführenden "Fachverband Deutscher Floristen (FDF)" durchführen.
  1. Donnerstag, 10. April 2025, virtuell von 14:00 – 16:00 Uhr: DIHK/FDF gemeinsam mit der HK Hamburg
    Anmeldelink: https://events.hk24.de/Neuordnung_Floristen

  2. Mittwoch, 30. April 2025, virtuell von 14:00 – 16:00 Uhr: DIHK/FDF gemeinsam mit der IHK Chemnitz
    Anmeldelink: www.ihk.de/chemnitz/neuordnung-florist

  3. Dienstag, 13. Mai 2025, virtuell von 14:00 – 16:00 Uhr: DIHK/FDF gemeinsam mit der IHK für München und Oberbayern
    Anmeldelink: Informationsveranstaltung für Ausbildungsbetriebe zur Neuordnung des Ausbildungsberufes Florist/-in

  4. Mittwoch, 14. Mai 2025, virtuell von 14:00 – 16:00 Uhr: DIHK/FDF gemeinsam mit der IHK Nord Westfalen
    Anmeldelink: https://veranstaltungen.ihk-nordwestfalen.de/neuordnungflorist

Kaufmann/-frau für Büromanagement

Die Berufsausbildung zum Kaufmann bzw. zur Kauffrau für Büromanagement wurde neu geordnet und am 28. Februar 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die überarbeitete Ausbildungsordnung tritt am 1. August 2025 in Kraft.
Ziel der Neuordnung ist die Anpassung des Ausbildungsberufs mit dem Ziel der Verstetigung der Erprobungsverordnung bzgl. abweichender Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen und deren Zusammenführung mit der entsprechenden Grundverordnung. Das Strukturmodell mit Pflicht- und Wahlqualifikationen bleibt unverändert erhalten.
Die Evaluation bestätigt den Erfolg der gestreckten Abschlussprüfung, die nun dauerhaft eingeführt wird.
Die Anpassung umfasst:
  • Stärkere Kompetenz- und Handlungsorientierung nach den Maßgaben des Deutschen Qualifikationsrahmens
  • Formale Änderungen, z. B. die Einführung der Zeitrahmenmethode anstelle von Wochenrichtwerten
  • Integration der neuen Standardberufsbildpositionen
Fachliche Inhalte bleiben im Wesentlichen unverändert. Ziel ist eine moderne, praxisnahe und zukunftsorientierte Ausbildung.

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Weitere Neuordnungen, die zum 1. August 2025 in Kraft treten

  • Fotograf/in (Handwerk)
  • Schornsteinfeger/in (Handwerk)
👉 Die Neuordnung der Bauberufe tritt erst zum 1. August 2026 in Kraft!

31.03.2025