Aus- und Weiterbildung
Im Zuge der Neuordnung wurde der bisherige Beruf auf Grundlage seiner beiden Fachrichtungen in zwei neue Berufe geteilt:
Neue Ausbildungsberufe und Neuordnungen 2022
Nach mehr als 20 Jahren startete das Hotel- und Gastgewerbe mit veränderten und auch neuen Berufen in das Ausbildungsjahr 2022. Dabei wurden sieben neue Berufe entwickelt, welche die Attraktivität der Branche mit den Themen Digitalisierung, Umweltschutz und Nachhaltigkeit steigert. Dabei finden sich inhaltlich klarere Trennungen zwischen den Gastro- und Hotelberufen; das bedeutet, dass nicht nur die Arbeits- und Geschäftsprozesse, sondern auch die speziellen fachlichen, methodischen und sozialen Kompetenzen berücksichtigt wurden.
Bereiche, die in der Gastronomie an Bedeutung gewonnen haben, wie beispielsweise Verbraucherschutz, Hygiene, Zusammenarbeit im Team und Kommunikation mit dem Gast, liegen im Fokus.
Im Servicebereich nimmt der Bereich Veranstaltungsplanung/Catering an Bedeutung zu. Zudem werden zukünftig bereits in der Erstausbildung junge Fachkräfte auf den Karriereweg der Führungskräfte vorbereitet, indem sie bereits in der Ausbildung die Anleitung von Mitarbeitern, Kalkulation, Verkaufsförderung und Vertrieb sowie wirtschaftliches Denken vermittelt bekommen. Auch veränderte Ernährungsgewohnheiten werden in der Ausbildung im Bereich Küche und Service zukünftig berücksichtigt. In den Hotelberufen wird der Kernbereich Hotel und Empfang gestärkt. Es wird optional eine bundeseinheitliche Zusatzqualifikation „Bar und Wein“ eingeführt.
Die wesentlichste strukturelle Neuerung ist die Einführung der gestreckten Abschlussprüfung in den fünf dreijährigen Berufen. Hier entfällt die Zwischenprüfung, und die Abschlussprüfung wird in zwei Teile (AP 1 und AP 2) aufgeteilt. Der erste Teil der Abschlussprüfung (AP 1) wird nach 18 Monaten stattfinden, und das Ergebnis fließt zu 25 % in die Endnote der Gesamtprüfung ein. In den zweijährigen Ausbildungsberufen bleibt es bei der Zwischen- und Abschlussprüfung.
Unter diesem Link finden Sie das Youtube-Video mit Präsentationen zu den Berufsbildern aus unserer Infoveranstaltung “Neuordnung der gastgewerblichen Ausbildungsberufe” vom 9. Mai 2022.
Beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) gibt es eine Zusammenfassung über die neuen Berufsbilder. Hier die einzelnen Berufe mit Steckbriefen und Ausbildungsverordnungen:
Küchenberufe
- Präsentation zu den Küchenberufen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 737 KB)
- Fachkraft Küche (2-jährig, Verordnung, Ausbildungsplan (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 104 KB))
- Koch / Köchin (3-jährig, Verordnung, Ausbildungsplan (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 103 KB))
Gastroberufe
- Präsentation zu den Gastroberufen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 249 KB)
- Fachkraft für Gastronomie (2-jährig, Verordnung Ausbildungsplan (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 110 KB))
- Fachmann/-frau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie (3-jährig, Verordnung Ausbildungsplan (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 106 KB))
- Fachmann/-frau für Systemgastronomie (3-jährig, Verordnung, Ausbildungsplan (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 118 KB))
Hotelberufe
- Präsentation zu den Hotelberufen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 785 KB)
- Hotelfachmann/-frau (3-jährig, Verordnung, Ausbildungsplan (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 111 KB))
- Kaufmann/-frau für Hotelmanagement (3-jährig, Verordnung, Ausbildungsplan (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 124 KB))
Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen
Die Neuordnung für diesen Beruf wurde am 8. März 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am 1. August 2022 in Kraft.
Das Kompetenzprofil des Berufsbildes und der Rahmenlehrplan von 2014 wurden neu gefasst, um den aktuellen Anforderungen von Wirtschaft, Politik und Gesellschaft zu entsprechen. Dabei wurden umfassende Weiterentwicklungen und veränderte Prozesse durch die Digitalisierung berücksichtigt.
Auszubildende lernen den ganzheitlichen Beratungsansatz in 6 Kundenbedarfsfeldern kennen:
- Wohnung und Wohneigentum absichern
- Berufsausübung und Freizeitgestaltung absichern
- Mobilität und Reisen absichern
- Gesundheit fördern, Krankheit und Pflege absichern
- Für das Alter vorsorgen und Vermögen bilden
- Einkommen absichern und Hinterbliebene versorgen
Durch die Vertiefung von Ausbildungsinhalten über 5 Wahlqualifikationen können ausbildende Betriebe bereits Schwerpunkte für die zukünftige Tätigkeit setzen. Digitale Kompetenzen werden künftig als eine Kernqualifikation vermittelt.
Des Weiteren besteht die Abschlussprüfung wie bereits in anderen Ausbildungsberufen aus zwei zeitlich voneinander getrennten Prüfungsteilen (sogenannte “gestreckte Abschlussprüfung”). Der erste Prüfungsteil ersetzt hierbei die Zwischenprüfung, geht mit 20 Prozent in das Endergebnis mit ein und wird im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden.
- Steckbrief des neuen Berufes
- Verordnung
- Ausbildungsplan (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 112 KB)
- Präsentation Neuordnung Versicherungen und Finanzanlagen 2022 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 3143 KB)
Fachkraft für Veranstaltungstechnik
Änderungsantrag für die Ausbildungsverordnung 12/2021 beim BMWi eingereicht − Einführung eines zweiten Sperrfaches in der Abschlussprüfung und damit Änderung der Bestehensregelung − Qualitätssicherung der Wertigkeit des Abschlusses − Inkrafttreten zum 01.08.2022
§20 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
(1) Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
1.Realisieren eines veranstaltungstechnischen Projekts mit 50 Prozent,
2. Planen der Veranstaltungstechnik mit 15 Prozent,
3. Planen der Veranstaltungsdurchführung mit 15 Prozent,
4. Sicherstellen der Energieversorgung für Veranstaltungstechnik mit 10 Prozent
5. Wirtschafts- und Sozialkunde mit 10 Prozent
(2) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
1. im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
2. im Prüfungsbereich Realisieren eines veranstaltungstechnischen Projekts mit mindestens „ausreichend“,
3. im Prüfungsbereich Sicherstellen der Energieversorgung für Veranstaltungstechnik mit mindestens „ausreichend“,
4. in mindestens zwei weiteren Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ und
5. in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“
Eisenbahner im Betriebsdienst
Die Ausbildungsordnungen der neugeordneten Eisenbahntechnischen Verkehrsberufe sind am 17. März 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Die beiden Berufe lösen den bisherigen Beruf Eisenbahner/-in im Betriebsdienst ab. Sie traten am 1. August 2022 in Kraft.
Im Zuge der Neuordnung wurde der bisherige Beruf auf Grundlage seiner beiden Fachrichtungen in zwei neue Berufe geteilt:
- Eisenbahner/in im Betriebsdienst Lokführer und Transport
- Eisenbahner/in im Betriebsdienst in der Zugverkehrssteuerung.
Wichtig ist aber das gemeinsame Basiswissen, da beide Berufe eine direkte Abhängigkeit voneinander haben. Diese Trennung sorgt für eine praktikablere Prüfungsgestaltung. Wie bei allen neuen dreijährigen Berufen wurde auch hier auf eine gestreckte Abschlussprüfung umgestellt mit einer Bewertung von 30:70.
Eine Übergangsregelung für ein bestehendes Ausbildungsverhältnis zur/zum Eisenbahner/in im Betriebsdienst gibt es nicht. Die perspektivische, zeitliche Anrechnung der beiden neuen Berufe untereinander wurde jeweils im Abschnitt 3 auf 24 Monate festgelegt.
Eine Übergangsregelung für ein bestehendes Ausbildungsverhältnis zur/zum Eisenbahner/in im Betriebsdienst gibt es nicht. Die perspektivische, zeitliche Anrechnung der beiden neuen Berufe untereinander wurde jeweils im Abschnitt 3 auf 24 Monate festgelegt.
24.03.2025