Aus- und Weiterbildung

Neuordnungen von Ausbildungsberufen 2023

Neue Ausbildungsberufe 2023

“Kunststoff- und Kautschuktechnologe/-technologin”

Der Ausbildungsberuf Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik war der einzige branchentypische Produktionsberuf in der kunststoff- und kautschukverarbeitenden Industrie. Seine sieben Fachrichtungen repräsentierten die Vielfalt der Branche. Die Tätigkeiten der Fachkräfte reichen von der Produktion von klassischen Kunststoffform- und Bauteilen über den Zusammenbau von Kunststofffenstern bis hin zur Herstellung der insbesondere im Flugzeugbau wichtigen Faserverbundwerkstoffe.
Dabei wird die Digitalisierung immer sichtbarer: Eine digital vernetzte Produktion und spezielle Herstellungsformen wie der 3D-Druck sind heute schon Alltag in vielen Firmen. Ein weiteres wichtiges Thema ist die Nachhaltigkeit, die sich in der energieintensiven Branche mit ihren zumeist schwer abbaubaren Produkten besonders eindringlich stellt. Beide Themen, Digitalisierung und Nachhaltigkeit, sowie der Wunsch nach einer kürzeren Berufsbezeichnung gaben Anlass zur Neuordnung des Berufs. Diese hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) gemeinsam mit den zuständigen Bundesministerien sowie den Sozialpartnern und Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis im Auftrag der Bundesregierung durchgeführt. Die modernisierte Ausbildungsordnung ist am 1. August 2023 mit der neuen Berufsbezeichnung „Kunststoff- und Kautschuktechnologe/-technologin“ in Kraft getreten.
Das Thema Digitalisierung wird vor allem durch erstmals angebotene Zusatzqualifikationen abgedeckt. Dazu wurden die bereits in den Metallberufen eingesetzten Zusatzqualifikationen „additive Fertigungsverfahren“ und „Prozessintegration“ in die neue Ausbildungsordnung übernommen. Durch die Ergänzung der Berufsbildposition 1 („Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von polymeren Werkstoffen sowie von Zuschlag- und Hilfsstoffen“) um die Themen „nachwachsende Rohstoffe“ und „Recycling“ wird das Thema Nachhaltigkeit integriert. Alle Zusatzqualifikationen werden mit einem empfohlenen zeitlichen Umfang von jeweils acht Wochen vermittelt und in der Abschlussprüfung durch ein fallbezogenes
Fachgespräch geprüft. Diese optionalen und gesondert zertifizierten Ausbildungsinhalte sind ein attraktives Angebot für Auszubildende, ihre Qualifikationen um neue, besonders zukunftsträchtige Kompetenzen zu erweitern. Darüber hinaus verbessern sie die Startmöglichkeiten für die berufliche Weiterbildung der Fachkräfte.

„Gestalter/-in für immersive Medien“

Der Beruf „Gestalter/-in für immersive Medien“ wird ab 1. August 2023 ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Es handelt sich um den ersten Ausbildungsberuf für die Bereiche Augmented Reality- (Einfügung digitaler Inhalte in die reale Welt, AR), Virtual Reality- (Darstellung und Wahrnehmung einer scheinbaren Wirklichkeit in einer computergenerierten, interaktiven virtuellen Umgebung, VR) und Mixed Reality-Anwendungen (MR).
360-Grad-Videos, virtuelle Räume und Konferenzen, animierte Grafiken – der Medieneinsatz im Alltag steigt seit Jahren rasant. Hard- und Software wurden entsprechend anwendungsfreundlicher. AR, VR und MR halten in immer mehr Branchen Einzug, sodass auch der Bedarf an qualifiziertem Personal in diesem Bereich steigt. Eine nach Berufsbildungsgesetz geregelte Qualifizierung fehlte bislang jedoch. Diese Lücke wird nun mit dem Ausbildungsberuf “Gestalter/-in für immersive Medien” geschlossen.
Es handelt sich hier um einen sogenannten Monoberuf ohne Differenzierungen mit einer Ausbildungszeit von drei Jahren mit Zwischen- und Abschlussprüfung.

“Mediengestalter/-in Digital und Print”

Der Ausbildungsberuf Mediengestalter/-in Digital und Print (MG D+P) wurde im Jahr 1998 neu geschaffen und 2007 letztmalig grundlegend neugeordnet. Seitdem gab es einige Anpassungen, in dem z. B. kleinere Berufe in die Ausbildungsordnung integriert und im Rahmen von Wahlqualifikationen neue Ausbildungsinhalte aufgenommen wurden, z. B. für die Themen 3 D-Grafik, Contenterstellung und Social Media.
Seit der letzten grundlegenden Neuordnung hat es vielfältige wirtschaftliche, technologische und arbeitsorganisatorische Entwicklungen gegeben, die die Arbeit der MG D+P deutlich beeinflussen. Um einen tieferen Einblick in die veränderten Arbeitsbedingungen und -inhalte bekommen zu können, hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) im Jahr 2022 eine Voruntersuchung zum Neuordnungsbedarf durchgeführt (https://www.bibb.de/dienst/dapro/daprodocs/pdf/eb_22350.pdf). Es wurde deutlich, dass sich der Anteil der Branchen, die den Beruf ausbilden, erheblich verändert hat, da sich zunehmend Digital- und IT-Unternehmen sowie Marketingabteilungen von Unternehmen, die nicht der Medienwirtschaft zuzuordnen sind, hier engagieren. Bei den Ausbildungsinhalten zeigt sich eine gewachsene Bedeutung der Arbeits- und Projektorganisation, da die Produktionsnetze immer komplexer werden.
Hingegen entfallen eher handwerklich geprägte Tätigkeiten aufgrund zunehmender Automatisierung. Stattdessen ist das Erstellen und Einbinden visueller und audiovisueller Medien in den letzten Jahren auch für diesen Beruf wichtiger geworden. Hinsichtlich der Struktur des Ausbildungsberufes wird eine deutliche Vereinfachung empfohlen, insbesondere durch die Reduzierung der Anzahl der Wahlqualifikationen.
Die neue Ausbildungsverordnung wurde am 17.05.2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist zum 01.08.2023 in Kraft getreten.
Weitere Informationen finden Sie unter BIBB Mediengestalter/-in Digital und Print

“Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/-in”

Die letzte Neuordnung des anerkannten Ausbildungsberufes „Karosserie- und Fahrzeugbauer/-in“ erfolgte 2014. Die jetzige Modernisierung erfolgte zum einen aufgrund von Qualifikationsveränderungen durch technologische Entwicklungen, welche die Fachrichtungen „Karosserieinstandhaltungstechnik“ und „Karosserie- und Fahrzeugbautechnik“ betrafen.
In der Instandhaltungstechnik wurden allerdings auch weiterhin Kompetenzen im Umgang mit der Instandhaltung von Bestandsfahrzeugen, also mit bestehender Fahrzeugtechnik, benötigt.
Ein weiterer Grund lag in der Einführung einer weiteren, dritten Fachrichtung, bei der es sich um „Caravan- und Reisemobiltechnik“ handelt. Die Herangehensweise an die Herstellung von Fahrzeugen unterschied sich hier wesentlich von der „Karosserie- und Fahrzeugbautechnik“.
Aufgrund der Komplexität der Ausbildungsinhalte wird die Ausbildungsdauer weiterhin dreieinhalb Jahre betragen. Inhaltlich wurde im Verfahren geprüft, wie weit Inhalte von Sachkundenachweisen zum Gegenstand der beruflichen Erstausbildung gemacht werden konnten. Das Modell der Gestreckten Abschluss- und Gesellenprüfung wurde beibehalten. 
Die neue Ausbildungsverordnung wurde am 08.Mai 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt zum 01.08.2023 in Kraft.
Weitere Informationen finden Sie unter BIBB Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/-in
Folgende Berufe wurden im Neuordnungsverfahren überarbeitet, deren Umsetzungen zum 1. August 2022 erfolgten:


Neuordnungen 2022

Gastgewerbliche Berufe

Nach mehr als 20 Jahren startete das Hotel- und Gastgewerbe mit veränderten und auch neuen Berufen in das Ausbildungsjahr 2022. Dabei wurden sieben neue Berufe entwickelt, welche die Attraktivität der Branche mit den Themen Digitalisierung, Umweltschutz und Nachhaltigkeit steigert. Dabei finden sich inhaltlich klarere Trennungen zwischen den Gastro- und Hotelberufen; das bedeutet, dass nicht nur die Arbeits- und Geschäftsprozesse, sondern auch die speziellen fachlichen, methodischen und  sozialen Kompetenzen berücksichtigt wurden.
Bereiche, die in der Gastronomie an Bedeutung gewonnen haben, wie beispielsweise Verbraucherschutz, Hygiene, Zusammenarbeit im Team und Kommunikation mit dem Gast, liegen im Fokus.
Im Servicebereich nimmt der Bereich Veranstaltungsplanung/Catering an Bedeutung zu. Zudem werden zukünftig bereits in der Erstausbildung junge Fachkräfte auf den Karriereweg der Führungskräfte vorbereitet, indem sie bereits in der Ausbildung die Anleitung von Mitarbeitern, Kalkulation, Verkaufsförderung und Vertrieb sowie wirtschaftliches Denken vermittelt bekommen. Auch veränderte Ernährungsgewohnheiten werden in der Ausbildung im Bereich Küche und Service zukünftig berücksichtigt. In den Hotelberufen wird der Kernbereich Hotel und Empfang gestärkt. Es wird optional eine bundeseinheitliche Zusatzqualifikation „Bar und Wein“ eingeführt.
Die wesentlichste strukturelle Neuerung ist die Einführung der gestreckten Abschlussprüfung in den fünf dreijährigen Berufen. Hier entfällt die Zwischenprüfung, und die Abschlussprüfung wird in zwei Teile (AP 1 und AP 2) aufgeteilt. Der erste Teil der Abschlussprüfung (AP 1) wird nach 18 Monaten stattfinden, und das Ergebnis fließt zu 25 % in die Endnote der Gesamtprüfung ein. In den zweijährigen Ausbildungsberufen bleibt es bei der Zwischen- und Abschlussprüfung.
Unter diesem Link finden Sie das Youtube-Video mit Präsentationen zu den Berufsbildern aus unserer Infoveranstaltung “Neuordnung der gastgewerblichen Ausbildungsberufe” vom 9. Mai 2022.
Beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) gibt es eine Zusammenfassung über die neuen Berufsbilder. Hier die einzelnen Berufe mit Steckbriefen und Ausbildungsverordnungen: 

Küchenberufe

Gastroberufe

Hotelberufe



Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen

Die Neuordnung für diesen Beruf wurde am 8. März 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am 1. August 2022 in Kraft. 
Das Kompetenzprofil des Berufsbildes und der Rahmenlehrplan von 2014 wurden neu gefasst, um den aktuellen Anforderungen von Wirtschaft, Politik und Gesellschaft zu entsprechen. Dabei wurden umfassende Weiterentwicklungen und veränderte Prozesse durch die Digitalisierung berücksichtigt.
Auszubildende lernen den ganzheitlichen Beratungsansatz in 6 Kundenbedarfsfeldern kennen:
  • Wohnung und Wohneigentum absichern
  • Berufsausübung und Freizeitgestaltung absichern
  • Mobilität und Reisen absichern
  • Gesundheit fördern, Krankheit und Pflege absichern
  • Für das Alter vorsorgen und Vermögen bilden
  • Einkommen absichern und Hinterbliebene versorgen
Durch die Vertiefung von Ausbildungsinhalten über 5 Wahlqualifikationen können ausbildende Betriebe bereits Schwerpunkte für die zukünftige Tätigkeit setzen. Digitale Kompetenzen werden künftig als eine Kernqualifikation vermittelt.
Des Weiteren besteht die Abschlussprüfung wie bereits in anderen Ausbildungsberufen aus zwei zeitlich voneinander getrennten Prüfungsteilen (sogenannte “gestreckte Abschlussprüfung”). Der erste Prüfungsteil ersetzt hierbei die Zwischenprüfung, geht mit 20 Prozent in das Endergebnis mit ein und wird im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden.

Fachkraft für Veranstaltungstechnik

Änderungsantrag für die Ausbildungsverordnung 12/2021 beim BMWi eingereicht − Einführung eines zweiten Sperrfaches in der Abschlussprüfung und damit Änderung der Bestehensregelung − Qualitätssicherung der Wertigkeit des Abschlusses − Inkrafttreten zum 01.08.2022
§20 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
(1) Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
1.Realisieren eines veranstaltungstechnischen Projekts mit 50 Prozent,
2. Planen der Veranstaltungstechnik mit 15 Prozent,
3. Planen der Veranstaltungsdurchführung mit 15 Prozent,
4. Sicherstellen der Energieversorgung für Veranstaltungstechnik mit 10 Prozent
5. Wirtschafts- und Sozialkunde mit 10 Prozent
(2) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
1. im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
2. im Prüfungsbereich Realisieren eines veranstaltungstechnischen Projekts mit mindestens „ausreichend“,
3. im Prüfungsbereich Sicherstellen der Energieversorgung für Veranstaltungstechnik mit mindestens „ausreichend“,
4. in mindestens zwei weiteren Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ und
5. in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“

Eisenbahner im Betriebsdienst

Die Ausbildungsordnungen der neugeordneten Eisenbahntechnischen Verkehrsberufe sind am 17. März 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Die beiden Berufe lösen den bisherigen Beruf Eisenbahner/-in im Betriebsdienst ab. Sie traten am 1. August 2022 in Kraft.

Im Zuge der Neuordnung wurde der bisherige Beruf auf Grundlage seiner beiden Fachrichtungen in zwei neue Berufe geteilt: 
Wichtig ist aber das gemeinsame Basiswissen, da beide Berufe eine direkte Abhängigkeit voneinander haben. Diese Trennung sorgt für eine praktikablere Prüfungsgestaltung. Wie bei allen neuen dreijährigen Berufen wurde auch hier auf eine gestreckte Abschlussprüfung umgestellt mit einer Bewertung von 30:70.  

Eine Übergangsregelung für ein bestehendes Ausbildungsverhältnis zur/zum Eisenbahner/in im Betriebsdienst gibt es nicht. Die perspektivische, zeitliche Anrechnung der beiden neuen Berufe untereinander wurde jeweils im Abschnitt 3 auf 24 Monate festgelegt.
27.03.24