Neue gesetzliche Vorgaben können aus Anpassungen europarechtlicher oder deutscher Regelungen sowie aus gänzlich neuer Gesetzgebung resultieren. Dabei haben die Gesetzesakte unterschiedliche Wirkungen.
Europarechtliche Richtlinien gelten nicht unmittelbar. Jeder EU-Mitgliedstaat muss den Inhalt der Richtlinie im eigenen Land durch Erlass entsprechender Gesetze umsetzen. Die Rahmenbedingungen der Richtlinie müssen von jedem Mitgliedstaat mit dem gleichen Regelungsgehalt beachtet werden. Oftmals lässt eine Richtlinie jedoch länderspezifisch Abweichungen zu.
Eine EU-Verordnung hingegen gilt unmittelbar in jedem EU-Mitgliedstaat. Es bedarf keiner weiteren Umsetzung im eigenen Land. Der Inhalt der Verordnung gilt damit in allen EU-Ländern gleichermaßen. Auch Anpassungen und Neuregelungen deutscher Bundes- und Landesgesetze sowie Verordnungen sind Grundlage zahlreicher Änderungen.