Änderungen in der Pipeline

Entgelttransparenzrichtlinie

Bereits im März 2023 ist die EU-Richtlinie zur Stärkung des gleichen Entgelts bei gleicher Arbeit in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten und so auch Deutschland haben bis 7. Juni 2026 Zeit, die Vorgaben der Richtlinie in deutsches Recht umzusetzen. Ziel ist, die geschlechtsspezifische Lohnlücke in der EU durch starke Transparenz- und Rechtsdurchsetzungsinstrumente zu verringern. Den wesentlichen Inhalt können Sie hier nachlesen.

Kürzere gesetzliche Zahlungsfristen

Die EU-Kommission hat bereits im Jahr 2023 den weiterhin in der Diskussion befindlichen Entwurf für eine neue EU-Zahlungsverzugs-Verordnung erarbeitet. Sie zielt darauf ab, Zahlungsverzüge im Geschäftsverkehr zu bekämpfen, und damit besonders kleine und mittlere Unternehmen zu unterstützen. Wesentliche Kernpunkte des Entwurfs sind eine verkürzte Zahlungsfrist von maximal 30 Tagen, automatische Verzugszinsen ohne Mahnung, und eine Pauschalentschädigung für Beitreibungsmaßnahmen. Vor dem Hintergrund heftiger Debatten ist die Verabschiedung der Verordnung und deren Zeitpunkt noch offen.

Recht auf Reparatur

Mit der „EU-Richtlinie über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren“ sollen Verbraucher künftig auch gegenüber Herstellern das Recht auf Reparatur defekter Waren erhalten. Die Mitgliedstaaten und so auch Deutschland haben bis zum 31. Juli 2026 Zeit, die Vorgaben der Richtlinie in deutsches Recht umzusetzen. Die Richtline beschränkt das Recht auf Reparatur zunächst auf bestimmte Waren, wie Smartphones, Waschmaschinen oder Kühlgeräte.

Streitbeilegung zwischen Unternehmen und Verbrauchern

Die Verbraucherstreitbeilegung ist eine Form der einvernehmlichen Konfliktbeilegung und eine gute Alternative zur gerichtlichen Klärung. Das Verfahren soll u.a. durch Kostenreduzierung und weniger Informationspflichten für Unternehmer entbürokratisiert und attraktiver gemacht werden. Einzelheiten sowie den Referentenentwurf Finden Sie auf der Seite des Bundeministeriums der Justiz.

Überarbeitung der CLP-Verordnung

Die Überarbeitung der CLP-Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen ist am 20. November 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden. Die Änderungen treten grundsätzlich am 10. Dezember 2024 in Kraft. Für die meisten Änderungen gelten jedoch Übergangsfristen von 18 oder 24 Monaten. Befinden sich Stoffe und Gemische bereits in der Lieferkette, gelten sogar Übergangsfristen von 42 bis 48 Monaten. Weitere Informationen finden Sie auf dem helpdesk reach-clp-biozid.

Beschäftigtendatenschutzgesetz

Derzeit kreist ein inoffizieller Entwurf eines Beschäftigtendatengesetzes. Mit diesem soll der Beschäftigtendatenschutz geregelt werden und der bisherige § 26 BDSG ersetzt werden. Ob der Entwurf nach der Bundestagswahl weiterverfolgt wird oder er aufgrund des Diskontinuitätsprinzips nicht weiter verfolgt werden wird, ist derzeit nicht absehbar.

Evaluation DSGVO

Die EU-Kommission hat 2023 die DSGVO evaluiert und am 25. Juli 2024 ihren 2. Bericht zur Anwendung der DSGVO vorgelegt. Unter anderem hat die Kommission Verbesserungsmöglichkeiten bei der Bearbeitung grenzüberschreitender Fälle erkannt. Auch bei der unterschiedlichen Auslegung durch die nationalen Datenschutzbehörden sah die Kommission Verbesserungen. Es ist daher damit zu rechnen, dass es weitere Regelungen zur Vereinheitlichung und Konkretisierung des europäischen Datenschutzrechts geben wird.


Stand: 4. Juli 2025