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Nr. 4291

Import

Importe aus Drittländern unterliegen dem Regelwerk des Zollkodex und weiterer Zoll- und Steuervorschriften sowie dem Außenwirtschaftsrecht. Die Zollstelle muss somit alle Warenbewegungen in zoll-, steuer- und außenwirtschaftsrechtlicher Hinsicht abfertigen.

Bei Warenlieferungen aus EU-Mitgliedstaaten, spricht man nicht von Import oder Einfuhr sondern vom "innergemeinschaftlichen Erwerb".

Bei der Einfuhr von Wein aus Drittländern gibt es seit 2008 keine Lizenz- oder Genehmigungspflicht mehr.

Computergrafik eines Globus. Die Wasserflächen sind transparent, sodass man auch die Landmassen auf der Rückseite sieht © c-niwa/pixelio

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) wird große Teile der deutschen Industrie betreffen.

Martin Räth
International, Standortpolitik und Innovation
Existenzgründung und Unternehmensförderung
Sabrina Kümmel-Naderer
International, Standortpolitik und Innovation
Existenzgründung und Unternehmensförderung