Importe aus Nicht-EU-Staaten

Importe aus Drittländern unterliegen dem Regelwerk des Zollkodex und weiterer Zoll- und Steuervorschriften sowie dem Außenwirtschaftsrecht. Die Zollstelle muss somit alle Warenbewegungen in zoll-, steuer- und außenwirtschaftsrechtlicher Hinsicht abfertigen.

Welche Dokumente sind bei der Einfuhrab-fertigung notwendig?

  • Einfuhr-Zollanmeldung, sie ist im kommerziellen Verkehr ab einem Warenwert von 1.000 Euro erforderlich und kann ausschließlich elektronisch abgegeben werden.
    In der Zollanmeldung ist eine Zolltarifnummer / Warennummer und eine Zollnummer / EORI Nummer anzugeben. Nähere Infos finden Sie unter dem Link in der Servicespalte.
  • Zollwertanmeldung (zusätzlich zur Einfuhranmeldung ab einem Zollwert von 10.000 Euro)
  • Handelsrechnung als Bemessungsgrundlage für die Abgabenberechnung

Zusätzliche Dokumente, die erforderlich
werden können

  • Die Warenverkehrsbescheinigungen EUR 1. oder Formblatt A
    Sie finden Anwendung für Wareneinfuhren, die unter ein präferenzielles Abkommen fallen,um eine Präferenz (Zollbegünstigung) beantragen bzw. nutzen zu können.
  • Die Freiverkehrsbescheinigung ATR. beim Import aus der Türkei
  • Ursprungszeugnisse (UZ), Ursprungserklärungen (UE)
  • Einfuhrgenehmigungen (EG), Überwachungsdokument (ÜD) gemäß Einfuhrliste

Wie hoch sind die Einfuhrabgaben?

  • Zölle
    Der Zollsatz ist im Zolltarif festgesetzt. Regelzollsätze werden häufig ermäßigt, wenn die Einfuhren nachweislich in Ländern hergestellt worden sind, mit denen ein Zollpräferenzabkommen geschlossen worden ist oder denen eine einseitige Vorzugsbehandlung gewährt wird (z. B. Entwicklungsländer).
  • In Ausnahmefällen können Strafzölle oder Antidumpingzölle für Waren aus bestimmten Ländern erhoben werden.
  • Einfuhrumsatzsteuer
    Dies ist eine besondere Erhebungsform der Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer mit den gleichen Sätzen (z. Zt. 19 Prozent Regelsatz). Die Einfuhrumsatzsteuer kann in der Regel von Unternehmen als Vorsteuer abgesetzt werden.
  • Verbrauchsteuern
    für Kaffee, Branntwein, Schaumwein, Tabak, Mineralöl
  • im Agrarbereich gibt es zusätzlich spezielle Zölle für einzelne Agrarerzeugnisse.
Diese Abgaben werden bei der Einfuhrabfertigung vom Zoll erhoben.
Wir beraten Sie gerne zu Abwicklungsfragen, Zollbestimmungen und Zollformularen.
Formulare erhalten Sie im Service-Center der IHK Wiesbaden.