Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Die Auftragsbücher sind voll, und der Bedarf an Fachkräften bleibt hoch. Es wird jedoch zunehmend schwieriger, diesen Bedarf ausschließlich aus der Region zu decken. Viele Branchen sind bereits auf Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen. Unternehmen stehen dabei vor zwei wesentlichen Herausforderungen: Wie finden wir Fachkräfte im Ausland, und unter welchen Voraussetzungen dürfen sie in Deutschland arbeiten? Innerhalb der EU besteht Arbeitnehmerfreizügigkeit, sodass EU-Bürger ohne Einschränkungen in Deutschland arbeiten können. In diesem Zusammenhang konzentrieren sich die folgenden Beiträge größtenteils auf Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern (Drittländern), die auf Grundlage des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (seit 1. März 2020) einreisen können. Als Fachkraft gelten sowohl Ausländer mit einer qualifizierten Berufsausbildung als auch ausländische Hochschulabsolventen.