Ein Zeichen für Weltoffenheit und gegen Fremdenhass: Die IHK Südlicher Oberrhein beteiligt sich an der bundesweiten Kampagne „27 Prozent von uns – #KeineWirtschaftOhneWir“. Machen auch Sie mit!
Nr. 5208612

Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Die Auftragsbücher sind voll und der Bedarf an Fachkräften ist nach wie vor hoch. Diesen Bedarf ausschließlich aus dem regionalen Angebot zu decken, wird über kurz oder lang nicht möglich sein. Viele Branchen sind schon heute darauf angewiesen, Fachkräfte aus dem Ausland zu rekrutieren. Dabei stehen die Unternehmen vor zwei Herausforderungen. Wie finden wir eine Fachkraft im Ausland und wer darf unter welchen Voraussetzungen in Deutschland arbeiten? Innerhalb der EU besteht Arbeitnehmerfreizügigkeit. Jeder EU-Bürger kann in Deutschland uneingeschränkt arbeiten. Im Folgenden werden in den Beiträgen größtenteils nur Fachkräfte betrachtet, die aus einem Nicht-EU-Land (Drittland) kommen. Dies geschieht auf Grundlage der Neuregelungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, welches am 1. März 2020 in Kraft trat.  Als Fachkraft gelten sowohl Ausländer mit einer qualifizierten Berufsausbildung als auch ausländische Hochschulabsolventen.