Aufenthaltsrechtliche Fragestellungen

Akademische Berufe und Fachkräfte aus Drittstaaten
Blaue Karte EU
Akademiker aus Drittstaaten benötigen für eine Tätigkeit in der EU meist die Blaue Karte EU. In Deutschland sind dafür ein Hochschulabschluss und ein Arbeitsvertrag mit einem Mindestgehalt erforderlich:
  • Blaue Karte EU: 48.300 € brutto/Jahr (2025)
  • Kleine Blaue Karte (für Mangelberufe oder Berufseinsteiger): 43.759,80 € brutto/Jahr (2025)
Einreise zur Arbeitsplatzsuche
Fachkräfte mit anerkannter akademischer Ausbildung können zur Jobsuche nach Deutschland einreisen und erhalten eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu 12 Monate. Während dieser Zeit sind zweiwöchige Probearbeit und Nebenbeschäftigung von bis zu 20 Stunden/Woche erlaubt.
Beschäftigung in verwandten Berufen – fachfremdes Arbeiten
Akademiker aus Drittstaaten dürfen auch in qualifizierten Berufen arbeiten, selbst wenn für diese kein Hochschulabschluss erforderlich ist. Eine Blaue Karte ist in diesem Fall nicht notwendig. Allerdings muss es sich um eine qualifizierte Tätigkeit handeln, die über Helfer- oder Anlernberufe hinausgeht. Erstmals ist zudem auch fachfremdes Arbeiten möglich, sofern der ausländische Hochschulabschluss in Deutschland vollständig anerkannt ist.
Nicht-akademische Berufe und Arbeitsaufnahme für Fachkräfte mit Berufsausbildung
Internationale Fachkräfte aus Drittstaaten mit in Deutschland anerkanntem Berufsabschluss können auch fachfremd in allen qualifizierten und nicht-reglementierten Berufen arbeiten. Der Arbeitgeber entscheidet über die Eignung.
Anerkennung des Berufsabschlusses
Zur Anerkennung eines ausländischen Abschlusses muss die Fachkraft den Antrag selbst stellen – auch aus dem Ausland. Das Portal „Anerkennung in Deutschland“ (Wie bekomme ich die Anerkennung) bietet hierfür Unterstützung.
Aufenthalt für Qualifizierungsmaßnahmen
Personen mit geprüften ausländischen Abschlüssen, deren Berufsqualifikation in Deutschland teilweise anerkannt wurde, können für Anpassungslehrgänge, Prüfungsvorbereitungen oder Praxisphasen in Deutschland bleiben. Voraussetzung: Deutschkenntnisse auf mindestens A2-Niveau.
IT-Spezialisten
IT-Fachkräfte ohne formalen Bildungsabschluss mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung innerhalb der letzten sieben Jahre können mit einem monatlichen Mindestgehalt von 3.646,65 € brutto einreisen.
Erfahrene IT-Spezialisten mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung im IT-Bereich innerhalb der letzten fünf Jahre und einem Bruttojahresgehalt von mindestens 43.470 € können ebenfalls ein Visum erhalten. Dafür ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Mehr Infos unter 2025_Visaoptionen_IT_aus_Drittstaaten_DE.pdf
Einreise zur Jobsuche
Internationale Fachkräfte mit mindestens zweijähriger, im Herkunftsland staatlich anerkannter Berufsausbildung können zur Jobsuche über ein Punktesystem mit der sogenannten Chancenkarte (Chancenkarte zur Jobsuche) einreisen (bis zu 12 Monate Aufenthaltserlaubnis mit Verlängerungsmöglichkeit um weitere 24 Monate). Voraussetzungen:
  • Im Herkunftsland staatlich anerkannte Qualifikation -Dauer: mind. 2 Jahre; Antrag auf Bescheinigung ist online über Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation zu stellen
  • Gesicherter Lebensunterhalt
  • Deutschkenntnisse mindestens A1
Während dieser Zeit sind zweiwöchige Probebeschäftigungen in Vollzeit sowie Nebenjobs bis zu 20 Stunden/Woche möglich.
Ausbildung & Studium
Einreise zur Ausbildungsplatzsuche
Neben Studieninteressierten können nun auch Ausbildungsinteressierte einreisen. Voraussetzungen:
  • Deutschkenntnisse auf B1-Niveau
  • Schulabschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt
  • Höchstalter: 35 Jahre
  • Gesicherter Lebensunterhalt
Deutschkurse & Wechselmöglichkeiten
Auszubildende dürfen zur Vorbereitung Deutschkurse besuchen. Studierende können einfacher in eine Berufsausbildung wechseln. Auch ein Wechsel in einen anderen Aufenthaltstitel ist unter bestimmten Bedingungen möglich.
Für weiterführende Informationen und Beratung wenden Sie sich zum Thema Auszubildende an die IHK-Ansprechpartner: in für Zugewanderte und Geflüchtete
Frau Julia Gauerhof
Herr Ibrahim Sarialtin

Weitere Bestimmungen
Prüfung der Arbeitsbedingungen
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) prüft vor Arbeitsbeginn, ob die Arbeitsbedingungen (Gehalt, Arbeitszeit) denen deutscher Arbeitnehmer entsprechen. Ziel ist die Verhinderung von Lohndumping.

Herr Sarialtin betreut die Stadt Freiburg, den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen. Frau Gauerhof ist zuständig für den Ortenaukreis.