Onlineplattform DIVID des Einwegkunststofffonds startet ab 1. April 2024
Unternehmen, die unter das Einwegkunststofffondsgesetz fallen, müssen sich beim Umweltbundesamt registrieren. Dies wird nicht wie vorgesehen ab Anfang 2024, sondern voraussichtlich am April 2024 technisch möglich sein.