Übersicht über RoHS-Verlängerungsanträge

Unternehmen, deren Produkte unter die europäische RoHS-Richtlinie fallen könnten, profitieren ggf. von Ausnahmeregelungen in den Anhängen III und IV der Richtlinie. Diese sind jeweils befristet, aber können verlängert werden, wenn spätestens 18 Monate vor Ablauf der Frist entsprechende Verlängerungsanträge gestellt werden.
Eine Übersicht, welche Verlängerungsanträge gestellt wurden und derzeit in Bearbeitung sind, findet sich bei der EU-Kommission auf folgender Seite: https://ec.europa.eu/environment/waste/rohs_eee/adaptation_en.htm
Dort gibt es eine Excel-Tabelle, in der alle Ausnahmen bzw. Verlängerungsanträge aufgelistet sind.
Auf besagter Homepage sind auch folgende Aussagen zu finden:
  • Solange über Ausnahmen-Verlängerungsanträge nicht entschieden ist, bleiben die Ausnahmen in Kraft (also über ihre jeweiligen Fristen hinaus).
  • Falls Anträge abgelehnt werden, würden die Ausnahmen dennoch ab dem Entscheidungsdatum dann noch 12-18 Monate gelten.
  • Für die Bearbeitung der Anträge veranschlagt die EU im Allgemeinen 18-24 Monate.
  • Allerdings überschreitet die EU ihre sich selbst gesetzten Fristen oftmals, insofern bleiben diverse Ausnahmen auf absehbare Zeit tendenziell erhalten. Einzelheiten ergeben sich aus der oben genannten Tabelle.