Ein Zeichen für Weltoffenheit und gegen Fremdenhass: Die IHK Südlicher Oberrhein beteiligt sich an der bundesweiten Kampagne „27 Prozent von uns – #KeineWirtschaftOhneWir“. Machen auch Sie mit!
Nr. 3448

REACH - europäische Chemikalien-Verordnung

Die REACH-Verordnung zur Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien enthält umfangreiche Anforderungen an Hersteller, Importeure, Händler und nachgeschaltete Anwender von Chemikalien. Neben Informationspflichten (z. B. das Sicherheitsdatenblatt) werden auch weitere Pflichten, z. B. die Registrierung, Zulassung und Beschränkung (ggf. Verbote) von chemischen Stoffen geregelt. Dabei fallen nicht nur Chemikalien, sondern auch Erzeugnisse (z. B. Produkte wie Maschinen, Spielzeuge, Bauteile) in den Anwendungsbereich der REACH-Verordnung.