Was sich 2026 ändert
Zum Jahreswechsel treten zahlreiche neue gesetzliche Regelungen und Rahmenbedingungen in Kraft. Sie betreffen unter anderem die Aus- und Weiterbildung, das Zoll- und Außenwirtschaftsrecht, Energie-, Umwelt- und IT-Sicherheitsanforderungen sowie zentrale Fragen des Arbeits-, Steuer- und Sozialrechts. Darüber hinaus ergeben sich Änderungen mit unmittelbarer Bedeutung für einzelne Branchen und Standorte – etwa im Bauwesen, im Verkehr, in der Gastronomie und bei digitalen Geschäftsprozessen.
(Hinweis: Die Übersicht wird fortlaufend ergänzt. Sämtliche Informationen wurden sorgfältig recherchiert. Für ihre Richtigkeit kann dennoch keine Gewähr übernommen werden.)
Aus- und Weiterbildung
- Mindestausbildungsvergütung
Für Auszubildende in dualen Ausbildungsberufen die ihre Ausbildung zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2026 beginnen, steigt die gesetzliche Mindestvergütung im ersten Ausbildungsjahr um knapp 6,2 Prozent. Damit gelten folgende monatliche Mindestvergütungen:• 724 Euro im ersten Ausbildungsjahr
• 854 Euro im zweiten Ausbildungsjahr
• 977 Euro im dritten Ausbildungsjahr
• 1014 Euro im vierten Ausbildungsjahr - Digitaler Projektantrag
In 49 Berufen bestehen die praktischen Prüfungen aus betrieblichen Projekten oder Betrieblichen Aufträgen. Vor Beginn eines Projektes oder Auftrages muss ein Projektantrag gestellt werden, den der Prüfungsausschuss genehmigt. Bisher erfolgt das in Papierform. Ab 2026 geht die IHK Erfurt dazu über, diese Projektanträge dauerhaft digital einreichen und bearbeiten zu lassen.
- Meisterbonus
Der Meisterbonus wird auf 2.000 EUR erhöht.
- Meistergründungsprämie
Die Meistergründungsprämie wird auch bei Unternehmensgründungen / -übernahmen für IHK-Abschlüsse ausgezahlt.
Außenwirtschaft
- Änderungen in den Bereichen des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts
Der Jahreswechsel bringt erneut zahlreiche Anpassungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht mit sich – von Freihandelsabkommen und Ursprungsthemen bis hin zu verschärften Embargos, neuen Regularien wie EUDR oder CBAM und dem Dauerbrenner Lieferantenerklärungen. Die Informationsveranstaltung gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen, die sich im Jahr 2025 ergeben haben und mit Wirkung für die Zukunft zu beachten sind sowie einen Ausblick auf die zu erwartenden Änderungen im Jahr 2026. Die Relevanz der Themen wird anhand praktischer Beispiele und aktueller Rechtsprechung erläutert.Termin: 19. Januar 2026, 08:30-13 Uhr
- Carnet ATA wird vollständig digital
In 2026 soll die vollständige Digitalisierung des in rund 80 Ländern anerkannten Zolldokuments "Carnet ATA" für die vorübergehende Verwendung erfolgen. Bereits seit April 2024 ist die digitale Antragstellung seitens des Kunden möglich. Künftig soll es dann auch nicht mehr nötig sein, Carnets zur Vorlage beim Zollamt in Papierform bei der zuständigen IHK abzuholen. Geplant ist ein QR-Code, der vom Zoll elektronisch abgelesen werden kann.
- Ägypten – ACI System auch für Luftfracht ab 01.01.2026
Der ägyptische Zoll führt nun das verpflichtende ACI-System für Luftfracht ab dem 1. Januar 2026 ein. Mit der Ausweitung auf die Luftfracht verfolgt die Regierung das Ziel, die Effizienz der Lieferketten zu steigern, die Grenzsicherheit zu stärken und die Zollabfertigung zu beschleunigen.
- Aussetzung von Zollvorteilen für Indien, Indonesien, Kenia ab 01.01.2026
Für Indien, Indonesien und Kenia werden APS-Zollpräferenzen ausgesetzt. Diese Maßnahme gilt vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2028 oder, falls die Verordnung (EU) Nr. 978/2012 vor dem 31. Dezember 2028 ausläuft, bis zum Ablauf der Geltungsdauer jener Verordnung.
- CBAM
Die CBAM-Erleichterungen gelten ab 2026 und mit Beginn der Regelphase auch deutlich weitergehende Verpflichtungen für Importeure. Unternehmen, die die neue Bagatellschwelle von 50 Tonnen für CBAM-Waren überschreiten, dürfen nur noch als zugelassener CBAM-Anmelder CBAM-Waren einführen. Die Quartalsberichte entfallen, dafür muss ein Jahresbericht abgegeben werden und Emmissionszertifikate gekauft werden.
- Neue Kombinierte Nomenklatur und Warenverzeichnis 2026
Die EU-Kommission hat die aktualisierte Kombinierte Nomenklatur (KN) 2026 veröffentlicht. Sie gilt ab dem 1. Januar 2026 und bildet die Grundlage für Zollanmeldungen sowie Intrastat-Meldungen. Passend dazu erscheint das neue Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2026, das alle Änderungen der KN berücksichtigt.
- EUDR – Entwaldungsfreie Lieferketten
Die neue EU-Entwaldungsverordnung tritt nach aktuellen Verhandlungen erst ab Ende 2026 in Kraft. Sie verpflichtet Unternehmen, nachzuweisen, dass bestimmte Rohstoffe und Produkte nicht aus entwaldeten Gebieten stammen. Ziel ist es, Umwelt- und Sozialstandards in globalen Lieferketten zu stärken.
Energie, Umwelt & Innovation
- NIS-2-Richtlinie - gesetzliche Anforderungen zur IT-Sicherheit
Ab 2026 gelten durch die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie erstmals verbindliche IT-Sicherheitsanforderungen für deutlich mehr Unternehmen, auch außerhalb der bisherigen Kritischen Infrastrukturen. Betroffene Unternehmen müssen sich registrieren, Mindeststandards der Cybersicherheit umsetzen, IT-Sicherheitsvorfälle melden und bei Verstößen mit empfindlichen Bußgeldern rechnen.
- CO2-Steuer
Ab 1. Januar 2026 steigt der nationale CO2-Preis in Deutschland (auch oft CO2-Steuer genannt) auf 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2 (vgl 2025: 55 Euro). Somit erhöhen sich die Abgaben für Treibstoffe und Heizen (Benzin, Diesel, Öl und Gas). Der Start des Europäischen Emissionshandels für Gebäude und Verkehr (ETS 2), welcher die deutsche CO2-Abgabe perspektivisch ablösen soll, wurde von 2027 auf 2028 verschoben.
- REACH-Beschränkung hinsichtlich PFAS
Bei der Verwendung von Feuerlöschschäumen mit PFHxA tritt ab April 2026 ein Verbot in Kraft. Wenige Ausnahmen erlauben eine Übergangsfrist bis 2029. Für folgende Produkte mit PFHxA gilt ab 10. Oktober 2026 ein Verbot: Kleidung und Zubehör (Textilien, Leder, Pelze, Häute in Kleidung), Schuhwaren für Verbraucher, Lebensmittelverpackungen (Papier und Karton, die als Lebensmittelkontaktmaterialien dienen), Gemische wie Imprägniersprays, Kosmetika.
- Verpackungsregulierung
Ab 12. August 2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung. Von da ab sind zu bestimmten Fristen bestimmte Anforderungen zu erfüllen. Ab 12. August 2026 gelten beispielsweise Stoffbeschränkungen oder die Konformitätserklärung. Einheitliche Kennzeichnungspflichten gelten ab 2028, die Recyclingfähigkeit von Verpackungen ab 2030.
- Wasserstoffbeschleunigungsgesetz
Ab 2026 soll das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz Genehmigungs- und Planungsverfahren für Wasserstoffprojekte deutlich vereinfachen und beschleunigen. Projekte zur Erzeugung, Speicherung, zum Transport und Import von Wasserstoff werden als „von überragendem öffentlichen Interesse“ eingestuft, was schnellere Verfahren ermöglicht. Anträge und Beteiligungsverfahren sollen künftig vollständig digital ablaufen, mit klaren Fristen für Behörden. Zudem wird nicht mehr nur „grüner“, sondern auch klimaneutraler Wasserstoff (z. B. mit CO₂-Abscheidung) berücksichtigt.Ansprechpartner
Lukas Hollnagel
0361 3484-310
hollnagel@erfurt.ihk.de - Energie- und Stromsteuergesetz
Das Bundeskabinett hat eine Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes beschlossen, die ab 1. Januar 2026 in Kraft tritt und vor allem das produzierende Gewerbe entlasten soll. Die Stromsteuer für Unternehmen des produzierenden Gewerbes, der Land- und Forstwirtschaft wird dauerhaft auf den EU-Mindeststeuersatz von 0,50 € / MWh gesenkt. Weitere geplante Änderungen betreffen die Regelungen zur E-Mobilität und eine technologieoffene Definition von Stromspeichern, um die Bürokratie zu reduzieren und eine Doppelbesteuerung zu vermeiden
- PV-Einspeisevergütung
Die PV-Einspeisevergütung sinkt ab Februar 2026 um rund 1 % pro KWh, wobei sich die genauen Sätze je nach Anlagengröße und Art der Einspeisung unterscheiden. Die 20-jährige Festvergütung bleibt für Anlagen, die im Jahr 2026 in Betrieb gehen, aber vorerst bestehen, während sich ab 2027 eine Neuregelung abzeichnet. Diese halbjährliche Reduzierung um ca. 1 % wird sich fortsetzen, sodass ab dem 1. August 2026 die Sätze erneut leicht fallen.
Recht & Steuern
- E-Autos
Die Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge wird bis 2035 verlängert.
- CO2-Preise
Der CO₂-Preis steigt auf bis zu 65 Euro pro Tonne.
- Produkthaftung
Die Haftung wird auf Software und Anwendungen mit Künstlicher Intelligenz erweitert.
- Recht auf Reparatur
Die gesetzlichen Vorgaben zur Reparaturfähigkeit und Ersatzteilverfügbarkeit werden ausgeweitet.
- Online-Widerruf
Ab dem 19. Juni 2026 müssen Online-Händler einen Widerruf per Button ermöglichen.
- Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt ab 2026 bei 2,9 Prozent.
- Beitragsbemessungsgrenzen
In der Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenzen auf 5.812,50 Euro pro Monat (69.750 Euro jährlich), in der allgemeinen Rentenversicherung auf 8.450 Euro pro Monat (101.400 Euro jährlich).
- Aktivrente
Für Beschäftigte im Rentenalter wird eine steuerfreie Hinzuverdienstgrenze von bis zu 2.000 Euro pro Monat eingeführt.
- Ehrenamt
Die Übungsleiterpauschale steigt auf 3.300 Euro, die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro.
- Pendlerpauschale
Künftig gelten 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer. Die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus (Stand: Dezember 2025)
- Grundfreibetrag
Der steuerliche Grundfreibetrag erhöht sich auf 12.348 Euro.
- Mindestlohn
Der Mindestlohn steigt von 12,82 € auf 13,90 € pro Stunde.
- Minijob-Grenze
Ab dem 1. Januar 2026 steigt die Minijob-Grenze auf 603 € pro Monat
Standort- und Brancheninformationen
- Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie
Ab 1. Januar 2026 wird die Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie (nicht auf Getränke) dauerhaft von 19 % auf 7 % gesenkt.
- "Bau-Turbo" zur Beschleunigung des Wohnungsbaus
Ziel ist es, durch vereinfachte Genehmigungsverfahren, die Möglichkeit von Abweichungen von bestehenden Bauvorschriften und die Zulassung von Bauvorhaben auch ohne Bebauungsplan schneller bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Das Gesetz ist befristet bis zum 31. Dezember 2030.
- Tachographenpflicht für Nutzfahrzeuge ab 2,5t
Ab dem 1. Juli 2026 gilt in der EU eine neue Tachographenpflicht für Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGM) von 2,5 bis 3,5 Tonnen, die im grenzüberschreitenden Güterverkehr eingesetzt werden. Diese Fahrzeuge müssen dann mit einem intelligenten digitalen Tachographen der zweiten Generation (Smart Tacho 2) ausgestattet sein.
- TSE-Pflicht für Taxi- und Mietwagenverkehr
Ab 1. Januar 2026 wird die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) bundesweit Pflicht. Für alle Unternehmen im Taxi- und Mietwagengewerbe, die bis dato noch mit älteren Systemen arbeiten, endet damit auch die Übergangsfrist.Ansprechpartner
Ramona Allerdings
0361 3484-202
allerdings@erfurt.ihk.de