Entwurf des Verpackungsgesetzes

Der Gesetzentwurf dient der Anpassung an die Umsetzung der Vorgaben der Verordnung (EU) 2025/40 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2024 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (EU-Verpackungsverordnung), die am 11.02.2025 in Kraft getreten sind und die in wesentlichen Teilen ab dem 12.08.2026 gelten. Die Vorgaben der EU-Verpackungsverordnung werden dabei, teils in Verbindung mit Artikel 8 und 8a der geänderten Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG, 1:1 umgesetzt.
Anders als mit der Bundesregierung vereinbart, wurde keine Synopse zwischen dem bestehenden VerpackG und dem VerpackG-Referentenentwurf (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1687 KB) zur Verfügung gestellt. Mittels Einsatz von KI haben wir eine kurze Gegenüberstellung (ohne Gewähr auf Vollständigkeit) in der beigefügten Excel-Tabelle (XLSX-Datei · 18 KB) zur besseren Orientierung erzeugt und beigefügt.
In der Stellungnahme werden wir einen besonderen Fokus auf die Öffnungsklauseln (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 641 KB)der PPWR, die es den EU-Mitgliedsstaaten ermöglicht nationale Anpassungen vorzunehmen und auf die Regelungsaufträge (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 4362 KB)in der PPWR an die EU-Mitgliedsstaaten legen.
Die Frist für Rückmeldungen endete Anfang Dezember 2025.
Insbesondere interessieren uns Antworten auf folgende Fragen:
  1. Wie wirkt sich die geplanten nationalen Regelungen auf die gewerbliche Wirtschaft aus (ggf. auch anhand von Beispielen)?
  2. Welche Regelungen gehen über EU-Vorgaben hinaus und benachteiligen ggf. deutsche Unternehmen?
  3. Wie sollten die Regelungen im Sinne der Unternehmen verbessert werden?
Hinweis:
Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige IHK: IHK-Finder - IHK_DE