Dekarbonisierungsbonus

Der Thüringer Dekarbonisierungsbonus soll kleinen und mittleren Unternehmen helfen ihre Treibhausgasemissionen zu mindern. Gefördert werden u.a. Maßnahmen, die zu einem klimaneutralen und nachhaltigen Betriebsprozess beitragen.

Förderprogrammdetails

Was wird gefördert ?

Die Förderung hat das Ziel, kleine und mittlere Unternehmen bei der Abkehr von fossilen Energieträgern sowie von fossilen Rohstoffen zu unterstützen. Förderfähig sind zum Vorhaben gehörende Ausgaben in klimaneutrale und nachhaltige Betriebsprozesse, den Aufbau von Kreislaufsystemen, sowie Beratung und Schulung im Unternehmen, einschließlich Ausgaben für Leistungen externer Dienstleister.
Gefördert werden Maßnahmen in:
1.) Klimaneutrale und nachhaltige Betriebsprozesse zu/m/r:
  • Maßnahmen der Energieeffizienz (beispielsweise Prüfung von Druckluftleitungen auf Lecks oder Abwärmenutzung)
  • Einbindung erneuerbarer Energien und Speichertechnologien in den Produktionsprozess
  • Maßnahmen zur Steigerung der Energieflexibilität (beispielsweise Systeme der Lastspitzenkappung, Lastverschiebung und intelligente Steuerungen zur Anpassung des Verbrauchs an EE-Einspeisung etc.)
  • Optimierung innerbetrieblicher Logistikprozesse
  • Anschaffung von CO2-Bilanzierungstools
2.) den Aufbau von Kreislaufsystemen zur Vermeidung von Abfall:
  • Maßnahmen, die Recycling im eigenen Unternehmen fördern (Rückführen von Fehlprodukten in den Produktionsprozess, Aufbau Kreislaufsystem, Einführung Mehrwegsystem)
  • Maßnahmen zur Verringerung des Rohstoffbedarfs oder Ersatz durch nachhaltige Materialien
  • Produktionsbegleitende Sensoren zur Erfassung und Steuerung des Ressourcenverbrauchs im Produktionsprozess.
3.) Beratung und Schulung:
  • Beratung zur Einsparung und/oder Substitution von fossilen Energien und Rohstoffen;
  • Einführung von CO2- Bilanzierungstools und Konzepte zur Lebenszyklusbetrachtung (Ermittlung des gesamten CO2-Fußabdrucks eines Produktes)
  • Schulungsmaßnahmen von Mitarbeitenden 
Achtung: Nicht förderfähig sind Investitionen in Anlagen der Stromerzeugung (z.B. Photovoltaik) und der reinen Wärmeerzeugung (Heizungen, Solarthermie).
Mit der Antragstellung muss eine Vorhabensbeschreibung eingereicht werden, welche die Maßnahme/n beschreibt und auf Basis einer Ableitung der erwarteten CO2-Einsparungen eine Plausibilitätsprüfung erlaubt.

Wer wird gefördert?

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft
    • mit Hauptsitz in Thüringen (insbesondere verarbeitendes Gewerbe, unternehmensnahe Dienstleistungen, Baugewerbe, Handwerk, Handel)
    • im Haupterwerb
  • Angehörige wirtschaftsnaher freier Berufe (technische und naturwissenschaftliche Berufe, Designer)

​​​​​​Wie und wie viel wird gefördert?

  • Zuschuss als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung
  • Zuschusshöhe beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 15.000 Euro
  • förderfähige Ausgaben müssen mindestens 5.000 Euro betragen und sollten 150.000 Euro nicht übersteigen
  • Zuschuss wird als De-minimis-Beihilfe gewährt
Die Antragstellung erfolgt mittels Antragsformular direkt bei der Thüringer Aufbaubank.