Einzel-, Kooperations- und Netzwerkprojekte von KMU

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Das ZIM ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm für KMU und für mit diesen zusammenarbeitenden wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen. Mit dem „Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)” soll vor allem die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) unterstützt werden.
Zahlen zu den veranschlagten und verausgabten Mitteln:
Verausgabte Mittel (in Mio. Euro)
2015-2019
ab 2020
Thüringen
182,757 111,861
Summe aller Bundesländer
2.708,280 2.113,381
Die wesentlichen Änderungen der neuen ZIM-Richtlinie seit Januar 2024 im Überblick:
  • Neuregelungen der Allgemeinen Gruppenfreistellungs-Verordnung (AGVO)- 12.01.2024
  • Veröffentlichungspflicht nach Art. 9 AGVO auf der Beihilfentransparenzwebseite der EU-Kommission (tritt nach Übergangsfrist am 01.01.2024 in Kraft)
  • Berücksichtigung der Pauschalierungsoption der zum 01.07.2023 neugefassten AGVO in den Antragsformularen (gem. Art. 25, Abs. 3 AGVO, Details siehe Antragsformulare)

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) und maximal 50 Millionen Euro Umsatz oder 43 Millionen Euro Bilanzsumme. In Kooperationsprojekten ist auch die Förderung von Unternehmen bis 1000 Beschäftigte möglich wenn mit einem anderen Unternehmen kooperiert wird, das weniger als 500 Beschäftigte hat.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm unterstützt Unternehmen bei ihren Forschungs-und Entwicklungs-Aktivitäten für innovative Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen. Zudem gibt es die Möglichkeit, Zuschüsse für extern vergebene Leistungen in Zusammenhang mit der Markteinführung der Innovation zu erhalten (nur im Zusammenhang mit einem bewilligten ZIM-Projekt). Gefördert werden:
  • Einzelprojekte von Unternehmen
  • Projekte zwischen mindestens zwei Unternehmen
  • Projekte zwischen mindestens einem Unternehmen und mindestens einer Forschungseinrichtung, auch größere Verbundprojekte mit unterschiedlichen Technologien
  • nationale Innovationsnetzwerke (mindestens sechs Unternehmen)
  • internationale Innovationsnetzwerke (mindestens vier mittelständische Unternehmen mit Geschäftsbetrieb in Deutschland, mindestens zwei ausländische mittelständische Unternehmen und eine Forschungseinrichtung aus dem Ausland).

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den tatsächlich anfallenden zuwendungsfähigen Kosten:

Zuwendungsfähige Kosten
Studie in einem Unternehmen
Studien in Kooperation mehrerer Unternehmer
Zuwendungsfähige Kosten für Gesamt Projekte
bis 100.000 €
bis 200.000 €
Anteil am Gesamtprojekt für nicht technisches Bestandteile
bis 30.000 €
bis 40.000 €

Maximale Fördersätze
Unternehmensgröße
(siehe „Wer wird gefördert?“)
Fördersatz
kleine Unternehmen
70%
mittlere Unternehmen
60%
weitere mittelständische Unternehmen
50%

Thüringer Erfolgsbeispiele

Bundesweite Erfolgsbeispiele

Das ZIM verhilft einer Vielzahl unterschiedlichster Ideen aus dem Mittelstand zum Durchbruch. Hier finden Sie eine Auswahl interessanter Beispiele kreativer Schaffenskraft.

Beantragung der Förderung

Die Antragsformulare für die Förderung finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Sehr informativ sind auch die dort zusammengestellten Fragen und Antworten.
Das BMWK bietet zu mehreren Terminen kostenfreie Webinare an, die u.a. Hinweise zur Antragstellung geben.