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Nr. 3624352

Exportkontrollrecht

Exportkontrollrecht

EU-Strafrecht

Der Bundestag verschärft das Außenwirtschaftsstrafrecht deutlich: Sanktionsverstöße werden schneller zur Straftat, Haftungsrisiken steigen und Unternehmensbußgelder erhöhen sich erheblich. Unternehmen sollten jetzt handeln.

Zollanmeldungen

In Zollanmeldungen können viele Unterlagen- und Negativcodierungen angegeben werden. Die F-Gas-Codierungen sorgen weiter für Aufwand, im Januar 2026 kommen Codierungen beim Import von CBAM-Gütern hinzu.

Arbeitsprozesse vereinfachen

Die systematische Exportkontrolle unterstützt Arbeitsprozesse im Unternehmen im Export und entlastet Mitarbeiter. Ein entsprechendes Überwachungssystems (ICP/internal compliance program) ist daher ratsam.

Sanktionen

Die EU hat am 29. September 2025 infolge der Wiedereinführung der UN-Sanktionen alle Handels-, Wirtschafts- und Finanzmaßnahmen gegen den Iran wegen dessen nuklearer Aktivitäten wieder in Kraft gesetzt.

Wirtschaftssanktionen

Die EU verschärft ihre Russland-Sanktionen: Das 19. Sanktionspaket umfasst ein LNG-Importverbot, strengere Export- und Finanzauflagen sowie neue Maßnahmen gegen Sanktionsumgehung und Schattenflotten.

Unter welchen Voraussetzungen sollte ein Internal Compliance Program (ICP) implementiert werden und was macht ein wirksames ICP aus? Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet Unternehmen ein aktuelles Merkblatt für eine firmeninterne Exportkontrolle sowie eine Checkliste zu Red Flags, die Warnsignale für verdächtige Anfragen listet, an.

Ausfuhrformalitäten

Der deutsche Zoll hat sein Handbuch zu Ausfuhrgenehmigungen, Codierungen und elektronischer Abschreibung aktualisiert. Es informiert über Online-Verfahren und relevante Codierungen.

EU-Exportkontrollgesetz neu gefasst

Die EU-Kommission hat am 8. September 2025 eine Delegierte Verordnung zur Aktualisierung des Anhangs I der EU-Dual-Use-Verordnung beschlossen, die voraussichtlich im November 2025 in Kraft tritt.

Verbote und Genehmigungen

Bei jedem Export, auch bei vorübergehenden Ausfuhren und Verbringungen innerhalb der Europäischen Union, sind immer auch die Exportkontrollbestimmungen zu berücksichtigen.

Ausfuhrgenehmigung

Zum 1. Februar 2026 haben das BMWE und das BAFA die Exportkontrolle von Rüstungs- und Dual-Use-Gütern deutlich vereinfacht. Neue und erweiterte Allgemeingenehmigungen (AGG) ermöglichen es Unternehmen, viele gelistete Güter ohne Einzelgenehmigung zu exportieren.

Finanzsanktionen

Zur Bekämpfung des Terrorismus hat die EU gegen bestimmte Personen und Organisationen Embargos verhängt. Hier finden Sie Listen der sanktionierten Personen und Organisationen, mit denen jegliche Geschäftstätigkeit verboten ist.

Güterlisten

Das Verzeichnis ist ein wichtiges Hilfsmittel zur Prüfung, ob Ware nach Anhang I Dual-use-Verordnung oder Ausfuhrliste gelistet und damit ausfuhrgenehmigungspflichtig ist. Die Prüfung erfolgt anhand der Zolltarifnummer.

Exportkontrolle Güterlisten

Bestimmte Güter dürfen aufgrund ihrer technischen Beschaffenheit nur mit einer Genehmigung in Länder außerhalb der EU exportiert werden. Diese Güter finden Sie in der Ausfuhrliste und in Anhang I der EG-Dual-Use-Güter-Verordnung.

Rohstoffknappheit

China hat bestehende Exportkontrollen für seltene Erden verschärft und seinen Zugriff auf globale Wertschöpfungsketten massiv erweitert. Das Handelsministerium veröffentlichtezwei Anordnungen mit detaillierten Regelungen

Informationsseite

Die Exportkontrollbestimmungen der USA sind denen der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf die zu kontrollierenden Waren und Technologien sehr ähnlich, da auch sie sich an den Eckpfeilern der international abgestimmten Exportkontrollregime orientieren. Gleichwohl bestehen deutliche Unterschiede in der Art der Administrierung der Exportkontrollen.

Mark Bremer
Teamleiter
International