Wirtschaftssanktionen

Neue Sanktionen der EU gegenüber Russland verabschiedet

Die EU hat weitreichende Sanktionen gegen Russland aufgrund des Einmarsches in die Ukraine beschlossen. Bitte beachten Sie, dass sich aufgrund der aktuellen Lage Änderungen ergeben können.

Aktuell: 21. Sanktionspaket

Die EU hat mit der Verordnung (EU) Nr. 2026/1848 das 21. Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet. Im Mittelpunkt stehen weitere Maßnahmen gegen russische Energieeinnahmen, zusätzliche Beschränkungen im Finanz- und Kryptosektor sowie eine Reihe weiterer Handelsbeschränkungen. Ziel ist es, Russlands Wirtschaft weiter zu schwächen und es daran zu hindern, den illegalen Angriffskrieg gegen die Ukraine fortzusetzen. Gegen Sanktionsumgehungen richtet sich die Listung von 51 Unternehmen, auch in China, der Türkei, Indien, Kasachstan, Kirgistan und den Vereinigten Arabischen Emiraten. Zudem wurden 218 Personen und Organisationen neu mit Finanzsanktionen belegt. Die Regelungen wurden am 23. Juli 2026 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und traten einen Tag später in Kraft.
Für Unternehmen besonders relevant sind die erweiterten Export- und Importbeschränkungen:
  • Erweiterung bestehender Verkaufs- und Ausfuhrverbote (Erweiterung von Anhang VII)
    darunter: Nickelpulver, -metalle, -legierungen, Berylliumpulver, selbstklebende Folien, Bänder und Streifen zur Verwendung in der Luft- und Raumfahrt und der Verteidigungsindustrie sowie speziell für Drohnen verwendete Luftfahrtgüter.
  • Erweiterung bestehender Kauf- und Einfuhrverbote (Erweiterung von Anhang XXI)
    darunter: Kupfererze, Nickelerze, Bleierze, Edelmetallerze, Zink, Erdalkalimetalle, bestimmte anorganische Chemikalien, Tallöl, Glaswaren und Autoteile.

Belarus: EU passt Sanktionen gegen Belarus an

Die EU hat mit der Verordnung (EU) NR. 2026/1864 vom 23. Juli 2026 auch die Maßnahmen gegen Belarus erneut ausgeweitet und weitgehend an die Sanktionen gegen Russland angepasst.

Details zu den Maßnahmen des 21. Sanktionspakets lesen Sie hier:

Neue Sanktionen der EU gegenüber Russland verabschiedet (Listungspaket vom 15. Juni 2026)

Die Europäische Union hat am 15. Juni ein neues, spezifisches Listungspaket verabschiedet, das als Zwischenschritt vor dem kommenden 21. Sanktionspaket dient. Die Maßnahmen konzentrieren sich auf die gezielte Listung von Personen und Entitäten in strategischen Schlüsselbereichen:
  • Militär & Drittstaaten: Sanktionen gegen 7 Personen und 21 Unternehmen (inklusive Akteuren aus China), die an der Produktion und Lieferung von Drohnen und Rüstungsgütern beteiligt sind.
  • Energie & Schattenflotte: Fokus auf Russlands Energieeinnahmen mit der Listung von 2 Personen und 24 Organisationen, die den Export von Öl über die sogenannte „Schattenflotte“ abwickeln.
  • Desinformation & Hybrid-Aktivitäten: Sanktionierung von 10 Personen und einer Organisation zur Eindämmung von Kriegspropaganda.
  • Menschenrechtsverletzungen: Listung von 15 Personen und einer Organisation im Kontext des Falls Alexei Nawalny sowie Maßnahmen gegen den Einsatz repressiver Überwachungstechnologie.
Zudem wurden die bestehenden Sanktionen zur illegalen Annexion der Krim und Sewastopols bis zum 23. Juni 2027 verlängert. Ein umfassenderes, 21. Sanktionspaket befindet sich bereits in der Ausarbeitung.

20. Sanktionspaket (23. April 2026)

Am 23. April 2026 hat der Rat der Europäischen Union das 20. Sanktionspaket formal beschlossen. Die neuen Maßnahmen markieren eine entscheidende Phase in der Sanktionsstrategie: Neben der direkten Schwächung der russischen Wirtschaft liegt der Schwerpunkt nun massiv auf der Unterbindung von Umgehungspraktiken über Drittstaaten.

Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick

  • Verschärfter Kampf gegen Sanktionsumgehung: Die EU aktiviert erstmals gezielte Exportbeschränkungen für Drittstaaten. Konkret werden Exporte nach Kirgistan beschränkt, da Zolldaten systematische Re-Exporte sanktionierter Güter nach Russland belegen.
  • Schlag gegen den Militär- und Industriesektor: Zahlreiche Unternehmen und Einzelpersonen wurden neu gelistet – auch in China, der Türkei und den Vereinigten Arabischen Emiraten. Ziel ist es, die Beschaffungsketten für Rüstungsgüter und Dual-Use-Technologien (hochsensible Industrieprodukte) weltweit zu kappen.
  • Handels- und Importverbote: Die bestehenden Verbote für Maschinen, Chemikalien, Metalle und Stahlprodukte wurden deutlich ausgeweitet. Neu ist zudem eine spezifische Importquote für Ammoniak.
  • Finanz- und Kryptosektor: Um Russlands Zugang zu internationalem Kapital weiter einzuschränken, wurden die Beschränkungen für Banken und Krypto-Dienstleistungen verschärft. Dies soll insbesondere die digitale Kriegsfinanzierung erschweren.
Mit dem Beschluss (GASP) 2026/504 reagiert die EU auf die fortschreitenden Versuche Russlands, die bisherigen Handelsbarrieren zu umgehen. Das Paket zielt darauf ab, die Einnahmen aus Energieexporten sowie die Produktionskapazitäten des militärisch-industriellen Komplexes nachhaltig zu schwächen.
Weiterführende Informationen: Detaillierte Einblicke bieten die offizielle Pressemitteilung der EU-Kommission sowie der vollständige Gesetzestext im Amtsblatt der EU (Beschluss 2026/504).

19. Sanktionspaket (23. Oktober 2025)

Am 23. Oktober 2025 ist mit der Verordnung (EU)2025/2033) das 19. Sanktionspaket gegen Russland in Kraft getreten.
Zu den wichtigsten neuen Maßnahmen des 19. Sanktionspakets zählen:
  • Verbot der Einfuhr von russischem Flüssigerdgas (LNG) ab dem 1. Januar 2027
  • Vollständiges Transaktionsverbot für die großen Unternehmen Rosneft und Gazprom Neft
  • Listung weiterer Schattenflottentanker
  • Ausweitung von Sanktionen im Finanzsektor
  • Sanktionen gegen Zulieferer des russischen militärisch-industriellen Komplexes – darunter 28 Niederlassungen in Russland und 17 in Drittländern (12 in China, einschließlich Hongkong, 3 in Indien und 2 in Thailand).
  • Ausfuhrverbote wurden erweitert, u. a. sind auch elektronische Komponenten, Zieloptiken, bestimmte Chemikalien, Metalle und Legierungen für militärische Zwecke betroffen. Weitere Güter wie Salze, Erze, Gummiartikel, Reifen und Baumaterialien unterliegen strengeren Exportbeschränkungen (Erweiterung von Anhang VII und Anhang XXIII)
  • Einfuhrverbot für acyclische Kohlenwasserstoffe aus Russland (Erweiterung von Anhang XXI)
  • Beschränkung für wirtschaftliche Beziehungen zu Unternehmen in russischen Sonderwirtschaftszonen
  • Ausweitung von Dienstleistungsbeschränkungen und -verboten
  • Reisebeschränkungen für russische Diplomaten
Über das 19. Paket informiert auch die EU-Kommission.

Grundlage der Sanktionen gegen Russland

Die Sanktionen gegen Russland sind in zwei Grund-Verordnungen aufgeteilt:
  • für sektorale Maßnahmen (Verordnung (EU) 833/2014) und
  • eine für Personenlistungen (Verordnung (EU) 269/2014).
Diese beiden Verordnungen werden seitdem durch Änderungs- und Durchführungsverordnungen aktualisiert und ergänzt. Die vollständige geltende Rechtslage findet sich in der “konsolidierten Fassung der Verordnung 833/2014
Hinweis: Bei aktuellen Entwicklungen kann es immer einige Tage dauern, bis Änderungsverordnungen im konsolidierten Text nachvollzogen werden.

Folgende Maßnahmen umfassen die Sanktionen

  • Ausschluss einzelner russischer Banken aus dem SWIFT-System
  • Finanzsanktionen gegen zahlreiche Personen und Unternehmen. Die Liste der sanktionierten Personen wird kontinuierlich erweitert und umfasst mittlerweile über 2.000 Personen bzw. Unternehmen. Die Sanktionsliste sieht eine Sperre von Aktiva, Kreditverbote sowie ein EU-Einreiseverbot vor. Diese können über die Finanzsanktionsliste der EU (FISALIS) geprüft werden.
  • Sanktionen gegen Unternehmen in Anhang IV. Hierbei handelt es sich u.a. um diejenigen Unternehmen in Drittstaaten, die an der Umgehung von Ausfuhrbeschränkungen beteiligt sind und damit insbesondere das russische Drohnenprogramm unterstützen
  • Verbot der Lieferung von Rüstungsgütern
  • Gelistete Dual-use-Güter (Anhang 1 EU-Dual-Use-VO): grundsätzliches Verbot, auch die Durchfuhr durch Russland
  • Spezielle Güter für die Erdölexploration und Erdölförderung, Anhang II VO 833/2014: Genehmigungspflicht, teilweise Verbot
  • High-Tech (technologische und militärische Stärkung/Sicherheitstechnik) Anhang VII VO 833/2014: grundsätzliches Verbot
  • Erdölraffination Anhang X VO 833/2014:
  • Luft- und Raumfahrt Anhang XI VO 833/2014 (Verbot der Durchfuhr durch Russland).
  • Seeschifffahrt Anhang XVI : Ausfuhrbeschränkung von Seenavigations- und Funkkommunikationstechnologie
  • Luxusgüter gemäß Anhang XVIII VO 833/2014 bei einem Stückpreis der Waren ab 300 Euro, sofern nichts genaueres bestimmt ist.
  • Ausfuhrverbot von bestimmten Gütern und Technologien zur Stärkung der industriellen Kapazitäten Russlands gemäß Anhang XXIII VO 833/2014
  • Durchfuhrverbot von bestimmten Gütern und Technologien zur Stärkung der industriellen Kapazitäten Russlands gemäß Anhang XXXVII VO 833/2014
  • Einfuhrverbot für Eisen- und Stahlwaren gemäß Anhang XVII. (bei verarbeiteten Erzeugnissen aus Drittstaaten muss der Nachweis erbracht werden, dass die Vormaterialien nicht aus Russland stammen mit unterschiedlichen Altvertragsklauseln
  • Einfuhrverbot von bestimmten Gütern wie Kohle, Holz, Düngemittel, Kaviar genaue Liste in Anhang XXI VO 833/2014 (u.a. Aluminium (7601) mit Quotenregelung; erlaubt sind die Einfuhr von 275.000 Tonnen bis 26. Februar 2026)
  • Einfuhrverbot von Rohöl und Erdölerzeugnissen über den Seeweg, über Pipelines gibt es Ausnahmen
  • Einfuhrverbot von Gold und Schmuckwaren laut Anhang XXVI und Anhang XXVII VO 833/2014.
  • Einfuhrverbot von Diamanten laut Anhang XXXVIII.
  • Sanktionsumgehung: Art 12 f und Anhang XXXIII. Die im Anhang XXXIII aufgeführten Waren dürfen nicht in die dort aufgeführten Länder veräußert werden. Der Anhang XXXIII umfasst noch keine Waren, dient aber dazu den Rechtsrahmen zu schaffen, um auf Sanktionsumgehungen mit späteren Maßnahmen reagieren zu können.
  • Verbot neuer Investitionen in den russischen Energiesektor sowie Einführung einer umfassenden Beschränkung der Ausfuhr von für die Energiewirtschaft bestimmten Ausrüstungen, Technologien und Dienstleistungen
  • Beschränkungen der Wirtschaftsbeziehungen mit den nicht von der Kiewer Regierung kontrollierten Gebieten der Oblaste Donezk und Luhansk - Einfuhrverbot für Waren, Handels- und Investitionsbeschränkungen in Bezug auf bestimmte Wirtschaftssektoren, Verbot der Erbringung von Tourismusdienstleistungen, Ausfuhrverbot für bestimmte Waren und Technologien in diese Gebiete (VO 263/2022)
  • Sperrung des EU-Luftraums für russische Flugzeuge
  • Hafenanlaufverbot in der EU gegen russische Schiffe (Listung der Schattenflotte umfasst mittlerweile über 540 Schiffe)
  • Einfuhrverbote für russische und belarussische Speditionsunternehmen mit einigen Ausnahmen, wofür eine Genehmigung notwendig ist. Diese wird vom BAFA erteilt. Der Antrag ist über ELAN-K2 Ausfuhr zu stellen, in Ausnahmefällen auch unter embargo-transport@bafa.bund.de.
  • Ausschluss russischer Unternehmen von der Teilnahme an öffentlichen Aufträgen
  • Untersagung von Investitionen in russische Flüssiggas-Projekte und Verbot der Umladung von russisches Flüssiggas für Transport in Drittländer
Weitere Informationen zu Codierungen bei der Ausfuhr nach Russland erhalten Sie auch auf der Zoll-Webseite.

Hotline des BAFA unter 06196 908-1237

Den Status quo der Einschränkungen im Russland-Geschäft können deutsche Unternehmen unter anderem auch auf der Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) recherchieren. Dort gibt es einen ausführlichen Überblick zu den restriktiven Maßnahmen und auch eine tabellarische Übersicht zu den Verboten und den Genehmigungspflichten im Rahmen des Russland-Embargos. Weiterhin stellt das BAFA auch eine telefonische Hotline zum Russland-Embargo bereit.

BAFA-Merkblatt zum Außenwirtschaftsverkehr mit Russland

Die Publikation soll eine Übersicht über die Handelsbeschränkungen sowie die Finanzsanktionen im Rahmen der von der Europäischen Union (EU) gegen die Russische Föderation verhängten Embargo-Regelungen geben.
Inhalte des Merkblattes sind z. B.:
  • einzelne Einfuhr- und Ausfuhrverbote,
  • Dienstleistungsverbote nach der Russland-Embargoverordnung,
  • Informationen zu Besonderheiten bei dem Verkaufsverbot und Ausnahmegenehmigungen.

FAQs des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) zu Russland-Sanktionen aktualisiert

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat eine Aktualisierung seiner FAQs zu den Russland-Sanktionen veröffentlicht. Damit reagiert das Ministerium auf aktuelle Fragen aus der Wirtschaftspraxis. Der Fokus der Ergänzungen liegt ab Frage 67f insbesondere auf der rechtssicheren Gestaltung der sogenannten „No-Russia-Clause“ im Zusammenhang mit Reihengeschäften und Sammelerklärungen. Die vollständigen und aktualisierten FAQs stehen Ihnen direkt auf der Webseite des BMWE zur Verfügung.

Generelle Aussetzung der Hermes-Bürgschaften für Russland

Als sanktionsähnliche Maßnahme hat die Bundesregierung die Bewilligung von Hermes-Bürgschaften und Investitionsgarantien für Russlandgeschäfte bis auf Weiteres ausgesetzt. Diese Aussetzung erstreckt sich grundsätzlich auf jede Art von Investition in Russland. Informationen sind auf der Webseite des Agaportals abrufbar.

Sanktionen der USA gegen Russland

Die Sanktionsregelungen der USA sind im Detail nachzulesen in der Implementation of Sanctions Against Russia Under the Export Administration Regulations; zudem gibt es eine kurze Zusammenfassung im Bureau of Industry and Security Fact Sheet. Je nach Betroffenheit mit dem US-Recht sollten Unternehmen die entsprechenden US-Sanktionslisten prüfen.