Wiedereinsetzung der Iran Sanktionen
Hintergrund
Die Europäische Union hat am 29. September 2025 mehrere restriktive Maßnahmen zu den nuklearen Aktivitäten des Iran wieder in Kraft gesetzt. Diese Maßnahmen waren seit dem JCPoA (Joint Comprehensive Plan of Action) im Jahr 2015 ausgesetzt. Der EU-Beschluss folgte auf die Wiedereinführung der UN-Sanktionen, nachdem der UN-Sicherheitsrat die Aufhebung der Sanktionen nicht verlängert hat.
Maßnahmen
Sowohl die seit 2006 per UN-Resolutionen beschlossenen Maßnahmen (automatisch in EU-Recht übernommen) als auch autonome EU-Maßnahmen treten wieder in Kraft. Im Warenhandel betreffen sie insbesondere:
- Ausfuhrverbot für Waffen an den Iran
- Verbot der Weitergabe von Gegenständen, Materialien, Gütern und Technologien, die Irans Anreicherungs-/Wiederaufbereitungsaktivitäten oder ballistische Raketenprogramme unterstützen
- Verbote für Einfuhr, Kauf und Transport von Rohöl, Erdgas, petrochemischen und Erdölprodukten sowie damit verbundene Dienstleistungen
- Verbot des Verkaufs oder der Lieferung von Schlüsselausrüstung für den Energiesektor
- Verbote für Gold, andere Edelmetalle und Diamanten
- Einschränkungen für bestimmte Marineausrüstung
- Verbot bestimmter Software
Neben den Handelssanktionen gelten erneut Wirtschafts- und Finanzsanktionen, die insbesondere den Finanz- und Verkehrssektor betreffen.