Red Flags in der Exportkontrolle: BAFA veröffentlicht Checkliste und aktualisiert Merkblatt

Unter welchen Voraussetzungen sollte ein Internal Compliance Program (ICP) implementiert werden und was macht ein wirksames ICP aus? Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet Unternehmen ein aktuelles Merkblatt für eine firmeninterne Exportkontrolle sowie eine Checkliste zu Red Flags, die Warnsignale für verdächtige Anfragen listet, an.

Rechtliche Vorgaben der Exportkontrolle müssen im Fokus stehen  

Für Unternehmen, die gerade dabei sind, ein ICP aufzubauen bzw. ein bestehendes ICP weiter zu optimieren, bietet das Merkblatt Firmeninterne Exportkontrolle Hilfe. Wichtig dabei: Eine Arbeits- und Organisationsanweisung zur Exportkontrolle muss sich immer an der Betroffenheit und Organisation des Unternehmens orientieren und laufend an aktuelle Entwicklungen angepasst werden. Ein Kopieren von Standards oder dem Vorgehen anderer Unternehmen bildet nicht die eigenen exportkontrollrechtlichen Risiken ab.  
In der Empfehlung (EU) 2019/1318 der Kommission für ein ICP zum Handel mit Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) werden im Anhang 2 Warnsignale für verdächtige Anfragen aufgelistet. Diese wurden zum einen im Merkblatt zur firmeninternen Exportkontrolle im dritten Kapitel Warnhinweise/“Red flags“ aufgegriffen und nun auch als Red Flag-Checkliste vom BAFA herausgegeben.

(AEB)